< Zivilcourage – eine nötige Tugend

Das KK12 im Kampf gegen Sexualdelikte

Das Kriminalkommissariat 12 der Kölner Polizei beschäftigt sich ausschließlich mit Sexualdelikten. Allein 500 Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch werden pro Jahr bearbeitet.

Geduld und Fingerspitzengefühl sind gefordert 

Die Dunkelziffer bei Sexualstraftaten ist hoch

© Gerhard Seybert, fotolia

 

Das Kriminalkommissariat 12 der Kölner Polizei beschäftigt sich ausschließlich mit Sexualdelikten. Allein 500 Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch werden pro Jahr bearbeitet.

Seit fünf Jahren leitet Martina Sundermann das Kriminalkommissariat 12, kurz KK12, in Köln. Kein einfacher Job, denn Sundermann und ihr Team beschäftigen sich ausschließlich mit Straftaten, die bei vielen Menschen Ängste und Unbehagen hervorrufen. Dazu gehören sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sowie Kinderpornografie. Und trotzdem hat Martina Sundermann Spaß an ihrem Beruf: „Gerade weil wir es mit solchen Straftaten zu tun haben, ist unser Ehrgeiz, die Täter zu stellen, besonders hoch“, erklärt die Kriminalhauptkommissarin. 

Rund zwanzig Frauen und Männer haben sich im KK12 dem Kampf gegen Sexualdelikte verschrieben – alle sind freiwillig in Sundermanns Dienststelle. Die wichtigsten Charaktermerkmale, um erfolgreich im KK12 zu arbeiten, sind ausgeprägte Geduld und Toleranz. „Die Vernehmung traumatisierter oder verängstigter Opfer ist sehr aufreibend und kann mehrere Stunden dauern. Wie meine Kolleginnen und Kollegen dort die Ruhe bewahren, ist immer wieder bewundernswert“, so Sundermann. Vielen Opfern fällt die Zusammenarbeit mit den Ermittlern nicht leicht. Das gilt vor allem für Vergewaltigte, die im Gespräch mit der Polizei das Erlebte noch einmal genau beschreiben müssen. Sundermann: „Der Schock und die Scham der Opfer, teilweise auch das Suchen der Schuld bei sich selbst – das macht es für die Kollegen schwer, alle objektiven Merkmale eines Falles aufzunehmen.“ 

Die richtigen und nötigen Fragen stellen

Auch in der Anhörung selbst ist Fingerspitzengefühl gefragt. „Wir müssen begründen, warum wir intime Informationen brauchen. Wir fragen ja nicht aus bloßer Neugier nach dem letzten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, sondern um später Spuren richtig einordnen zu können.“ Damit die Gesprächssituation für das Opfer so erträglich wie möglich wird, regelt ein polizeiinterner Erlass, dass die Vernehmung auf Wunsch von einem KK12-Mitglied des gleichen Geschlechtes durchgeführt wird. Für diese Gespräche sind die Mitarbeiter speziell geschult. Durch Fortbildung und Übung haben sie gelernt, behutsam mit den Opfern umzugehen und Schilderungen vorurteilsfrei anzunehmen. Vor allem für Gespräche mit Kindern braucht es eine gewisse Übung. „Insbesondere kleine Kinder sind nur schwer in der Lage, einen Sachverhalt eigenständig zu schildern“, erklärt die Hauptkommissarin. Bei der Befragung müssen die Ermittler daher aufpassen, das vermeintliche Opfer nicht mit Suggestivfragen in eine bestimmte Richtung zu drängen. Eine Frage wie „Was hat der Mann denn dann gemacht?“, beinhalte schon, dass jemand überhaupt etwas gemacht oder sich falsch verhalten hat. So etwas sei nicht zulässig.

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