Neue Regeln, Strafen sowie Schilder für Verkehrsteilnehmer
Für die Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichen Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t, ist ein Regelsatz von 70 € vorgesehen. Darüber hinaus noch ein Punkt im Fahreignungsregister.
Mit der 1. VO zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurde die Diskussion über die Absenkung der Grenzwerte in Bezug auf die Verhängung eines Fahrverbotes beendet, in dem die bislang gültigen Grenzwerte von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts bestehen bleiben. Allerdings wurden die Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht. Als Begründung führt der Verordnungsgeber an, dass die Verschärfung der Geldsanktionen dem Sanktionsgefüge entspräche und eine wirksame Abstufung zwischen Verstößen durch normale Pkw, schwerere Fahrzeuge bzw. Pkw mit Anhänger und solche Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse entsprechend ihrer jeweiligen Gefährlichkeit schaffe. Die Erhöhung der Geldbußen sei insbesondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen noch immer zu den häufigsten Verkehrsverstößen zählen und damit nicht von einer ausreichenden abschreckenden Wirkung der bisherigen Sanktionen ausgegangen werden könne. Nach der vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlichten Statistik zu Verkehrsauffälligkeiten von Kraftfahrern für das Jahr 2018 seien etwa 64 % aller Verkehrsverstöße Geschwindigkeitsverstöße. Dabei können Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblichen Einfluss auf die Schwere von Unfallfolgen haben.
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