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Das ändert sich 2024 im Straßenverkehr

Für alle Menschen, die mit dem Auto unterwegs sind, ändern sich einige Dinge zum Jahresbeginn. Tanken wird etwas teurer, Neuwagen werden mit einer Blackbox ausgestattet und einige Menschen müssen bald ihren Führerschein umtauschen. Hinter diesen Entscheidungen stehen Klimaschutzziele, Sicherheitsaspekte sowie EU-weite Vereinheitlichungen.

Tanken, E-Auto-Zuschuss, Blackbox


Führerscheine aus Papier haben ausgedient

© Joerch/stock.adobe.com

 

Für alle Menschen, die mit dem Auto unterwegs sind, ändern sich einige Dinge zum Jahresbeginn. Tanken wird etwas teurer, Neuwagen werden mit einer Blackbox ausgestattet und einige Menschen müssen bald ihren Führerschein umtauschen. Hinter diesen Entscheidungen stehen Klimaschutzziele, Sicherheitsaspekte sowie EU-weite Vereinheitlichungen.

Höhere CO2-Steuer für Treibstoffe

Der CO2-Preis auf Kraftstoffe steigt 2024 weiter. Fachleute rechnen ab dem 1. Januar 2024 mit einer Preiserhöhung von rund 3 Cent je Liter Benzin und 4 Cent für Diesel. Neben steuerlichen Mehreinnahmen geht es dem Staat dabei vor allem um die langfristige Dekarbonisierung des Verkehrswesens, also um den Ausstieg aus den erdölbasierten Treibstoffen. Der Umstieg auf Elektroautos soll attraktiver werden. Der Hintergrund: Die Bundesregierung hatte im August 2023 beschlossen, den geltenden Festpreis für die CO2-Emissionen von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne zu erhöhen. Weitere schrittweise Erhöhungen der CO2-Besteuerung sind bereits jetzt für 2025 und 2026 beschlossen. Sie wirken sich im einstelligen Centbereich pro Liter Treibstoff aus.

Ende der Förderung beim Kauf von E-Autos

Bis zum 17. Dezember 2023 konnten Käufer von E-Neuwagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Antrag für einen Umweltbonus in Höhe von 3.000 oder 4.500 Euro stellen, der so den Neuwagenpreis nach erfolgter Zulassung senkte. Diese Förderung wurde nun kurzfristig eingestellt. Bereits zugesagte Förderungen werden ausgezahlt. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin am 16. Dezember mit. Der Hintergrund für diese Änderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt des Jahres 2023 und die daraus resultierenden Sparmaßnahmen des Bundes. Die staatlichen Zuschüsse beim Erwerb klimafreundlicher E-Autos wurden bislang aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.

Blackbox und Fahrerassistenzsysteme in Neuwagen

Verschiedene Fahrassistenzsysteme werden ab dem 7. Juli 2024 in allen Neuwagen zur Pflicht. Dazu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der auf zu schnelles Fahren hinweist, ein Notbremsassistent, der im Notfall selbständig bremst, ein Notbremslicht, das nachfolgende Fahrzeuge warnt und ein Rückfahrassistent, der beim Rückwärtsfahren Informationen über Personen und Objekte hinter dem Fahrzeug gibt – sei es als optisches und akustisches Signal oder über eine Rückfahrkamera. Auch ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner gehört ab Mitte 2024 in jedes neue Auto. Die Schuldfrage bei einem Autounfall kann künftig mithilfe eines Event Data Recorders (EDR) besser geklärt werden. Diese Blackbox sammelt im laufenden Betrieb Daten, etwa zum Bremsverhalten, dem Standort, der Geschwindigkeit und dem Status der Anschnallgurte. Diese Daten werden immer wieder neu überschrieben, bis es zu einem Unfall kommt. Dann endet die Aufzeichnung. Die Speicherung erfolgt über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor einem Crash und 300 Millisekunden danach. Die gespeicherten Daten lassen sich von der Polizei auslesen und auswerten. Ebenfalls wichtig: Manche EDRs senden direkt nach einem Unfall automatisch ein Notsignal. So wird Hilfe alarmiert, auch wenn die Fahrerin oder der Fahrer dies aufgrund der Unfallfolgen nicht selbst machen können. Die meisten Neufahrzeuge der Mittel- und Oberklasse haben diese Systeme schon lange an Bord. Bei Kleinwagen ist das bislang jedoch nicht immer der Fall. Diese Fahrzeuge werden durch die verbindlichen Vorschriften ab der Jahresmitte 2024 deutlich sicherer, aber möglicherweise auch etwas teurer.

Führerscheine im Kreditkartenformat

Einige ältere Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch graue oder rosafarbene Führerscheine. Nach und nach müssen diese alten Führerscheine durch neue, sicherheitstechnisch optimierte Führerscheine im Kreditkartenformat ersetzt werden. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen alten Führerschein hat, muss ihn bis spätestens zum 19. Januar 2024 gegen einen neuen tauschen. Das kostet etwa 25 Euro. Wer den Umtausch versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld von zehn Euro belangt werden. Der neue Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern er muss nach 15 Jahren erneuert werden.

Kfz-Versicherung: Neue Klassifizierungen

Wie in jedem Jahr gibt es auch 2024 wieder Änderungen bei der Typenklassifizierung von PKWs. Nach Einschätzung des ADAC werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklassen für 7,4 Millionen Fahrzeughalter teurer, für 5,4 Millionen dagegen günstiger. Für die Mehrheit (29,4 Millionen) ändert sich die Typklasse in 2024 nicht. Der Automobilclub nennt einige Beispiele: Größere Sprünge machen etwa der Suzuki Ignis Allrad, der sich gleich um drei Klassen verbessert oder der Dacia Jogger, der zwei Klassen günstiger wird. Auf der anderen Seite verschlechtern sich der Ford Focus 1.0 und der Audi Q5 50 TDI Quattro um jeweils zwei Typklassen.

Winterreifen nur noch mit „Alpine“-Symbol

Das „Alpine“-Symbol zeigt eine Schneeflocke in einem dreigezackten Berg

© Igor/adobe.stock.com

Ab der Wintersaison 2024/2025 gelten sogenannte Allwetterreifen nur dann noch als wintertauglich, wenn sie das „Alpine“-Symbol tragen. Man findet das Symbol – eine Schneeflocke in einem dreigezackten Berg – an der Seite des Reifens. Ab Oktober 2024 reicht es nicht aus, wenn auf dem Reifen „M+S“ für „Matsch und Schnee“ steht. Bei dieser Änderung geht es um mehr Sicherheit der Autoinsassen: Allwetterreifen kommen bei Glatteis oder schwerem Schneefall an ihre Grenzen und können nicht so gut wie echte Winterreifen reagieren. Wer im nächsten Winter „nur“ mit M+S-Reifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 60 Euro. Bei Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer muss man 80 Euro zahlen und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Kommt es sogar zu einem Unfall, weil man die falschen Reifen aufgezogen hatte, wird ein Bußgeld von 120 Euro fällig.

Bußgelder aus der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt

Voraussichtlich Anfang 2024 – ein genauer Termin steht noch nicht fest – tritt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft. Er hat zur Folge, dass Bußgelder für Verkehrsvergehen in der Schweiz im Zuge der Amtshilfe von deutschen Behörden auch bei Fahrzeughaltern in Deutschland vollstreckt werden. Das betrifft zum Beispiel zu schnelles Fahren oder falsches Parken. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld mindestens einen Betrag von 80 Franken oder 70 Euro umfasst. Da in der Schweiz in der Regel höhere Bußgelder als in Deutschland fällig werden, ist mit einer Vollstreckung zu rechnen. Erst ab einer Höhe von 2000 Euro Geldbuße wird das deutsche Bundesamt für Justiz die Höhe der schweizerischen Geldbuße auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen.

WL (29.12.2023)

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