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Keine Toleranz für Unfall-Gaffer

Szenen mit Schaulustigen, die verunglückte Personen an der Unfallstelle mit ihrem Smartphone filmen oder fotografieren, erlebt die Polizei immer häufiger. Dabei ist Gaffen kein Kavaliersdelikt: Polizei und Rettungskräfte an ihrer Arbeit zu hindern oder Unfallopfern nicht zu helfen, kann tödliche Folgen haben. Auch an Unfallstellen vorbeikommende Autofahrer, die kurz abbremsen, um einen Blick auf das Unfallgeschehen zu werfen, gefährden sich und andere.

Im Stau sollte man den Weg für die Rettungskräfte freihalten.

© simkoe / stock.adobe.com

Zurschaustellung von Hilflosen ist strafbar

Hat sich auf der Autobahn nach einem schweren Unfall ein Stau gebildet, leitet die Polizei den Verkehr meist so schnell wie möglich an der abgesicherten Unfallstelle vorbei, um einen längeren Stau zu vermeiden. „Dabei erleben wir vor allem bei größeren Einsätzen oft, dass manche Kraftfahrer besonders langsam an der Unfallstelle vorbeifahren und mit ihrem Handy Fotos machen“, berichtet Blunk. Nach Paragraph 201a des Strafgesetzbuches ist es verboten, Menschen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich ohne Einwilligung per Foto- oder Videoaufnahmen festzuhalten und hilflose Personen durch Fotos oder Videos zur Schau zu stellen. Dies kann mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Seit 1. Januar 2021 ist außerdem ein weiteres Gesetz in Kraft getreten, mit dem das Filmen oder Fotografieren von verstorbenen Personen strafbar wird. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, mindestens jedoch eine Geldbuße. „Wir bringen solche Taten konsequent zur Anzeige. Kein Mensch will in so einer Situation von Fremden begafft, gefilmt oder fotografiert werden“, sagt Blunk. Wenn die Täter solche Aufnahmen zudem in sozialen Netzwerken hochladen, besteht die Gefahr, dass Angehörige noch vor der Benachrichtigung durch die Polizei vom schweren Unfall oder dem Tod eines geliebten Menschen erfahren. „Das macht es für die Betroffenen noch viel schlimmer“, mahnt der Polizist.

Manfred Blunk

© privat

Unterlassene Hilfeleistung

Grundsätzlich ist jeder Mensch dazu verpflichtet, bei einem Notfall Erste Hilfe zu leisten. „Wer zuerst an eine Unfallstelle kommt, sollte die Unfallstelle unbedingt absichern, das eigene Fahrzeug auf dem Seitenstreifen abstellen, die Warnblinklichtanlage einschalten und eine Warnweste anziehen“, rät Blunk. Außerdem so schnell wie möglich einen Notruf über die 110 oder die 112 absetzen und den Unfallopfern helfen. Auf der Autobahn ist es geboten, die Verletzten möglichst schnell aus der Gefahrenzone zu bringen, falls möglich hinter die Schutzplanke. „Möglicherweise sind auch Wiederbelebungsmaßnahmen nötig“, erklärt Blunk.

Sind Polizei und Rettungsdienst am Unfallort eingetroffen, sollte man als Zeuge des Unfalls außerdem seine Papiere griffbereit haben und der Polizei den Unfallhergang schildern. Manfred Blunk ärgert sich besonders, wenn Menschen mit ihrem Handy an der Unfallstelle stehen, um Fotos und Videos für die Sozialen Medien zu machen, statt den Verletzten zu helfen. „Wer Unfallverletzten keine Hilfe leistet, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar“, betont Blunk. Das könne mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. „Unfall-Gaffer sind für Polizei und Rettungskräfte ein großes Problem, denn sie gefährden das Leben der Opfer und machen die ohnehin schwierige Situation vor Ort für unsere Kolleginnen und Kollegen noch komplizierter. Sie erhöhen das Risiko von weiteren Unfällen, die sonst vermeidbar gewesen wären“, so der Polizist.

AL (Stand: 29.01.2021)

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