Archiv

< Taxifahrer in Not
21.12.2014

Brandschutzhelfer in Unternehmen

Verantwortung und Mut sind gefragt


Brandschutzhelfer sorgen für mehr Sicherheit

© B. Wylezich, fotolia 

 

Bricht in einem Unternehmen ein Feuer aus, gilt es, schnell zu handeln. Um in der Lage zu sein, einen entstehenden Brand gegebenenfalls selbst zu löschen, bevor er sich weiter ausbreitet, müssen in Unternehmen rund fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese können im Brandfall außerdem bei der Evakuierung eines Gebäudes unterstützen.

Einfache Brände selber löschen

Zum theoretischen Inhalt der Ausbildung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die Brandschutzorganisation im Betrieb, die Gefahren durch Brände, über die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen und über das richtige Verhalten im Brandfall. Im praktischen Teil wird dann der Umgang mit Feuerlöschern bzw. mit Wandhydranten geübt, sofern Hydranten im Unternehmen eingesetzt werden. „Die ausgebildeten Brandschutzhelfer sollen in die Lage versetzt werden, Entstehungsbrände, also Brände mit geringer Rauch- und Hitzeentwicklung mithilfe eines Feuerlöschers selbst zu löschen, ohne sich dabei selbst zu gefährden. Außerdem werden sie in der Schulung für mögliche Brandrisiken und den allgemeinen Brandschutz im Unternehmen sensibilisiert“, erklärt Christian Bruckmaier, der bei der Feuerwehr München Brandschutzhelfer ausbildet.

Inhalte der Ausbildung:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Für Brandschutz im Unternehmen sensibilisieren

In der Theorie wird den angehenden Brandschutzhelfern etwa vermittelt, was häufige Brandursachen sind, wie eine Brandmeldeanlage oder eine Sprinkleranlage funktioniert, wie man einen Notruf richtig absetzt und wie man sich selbst und andere in Sicherheit bringt. „Eigentlich sind für den theoretischen Teil gesetzlich nur 90 Minuten Schulung vorgeschrieben. Ich persönlich halte diesen Zeitraum aber für zu kurz. Bei uns nimmt die Theorie daher etwa drei Stunden in Anspruch, die Praxis noch einmal eine Stunde – in dieser Zeit kann man zumindest das wichtigste Grundlagenwissen vermitteln“, erklärt Bruckmaier. Dieses Hintergrundwissen kann die Brandschutzhelfer auch dabei unterstützen, präventiv einzugreifen, wenn ihnen im Betrieb etwas auffällt. „Oft werden etwa Brandschutztüren von Mitarbeitern offengelassen oder Feuerlöscher werden von der Wand genommen, um sie kurzfristig als „Türstopper“ zu benutzen. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Wir versuchen daher unter anderem, den Blick für gewisse Risiken zu schärfen, damit die Brandschutzhelfer auch in solchen Fällen eingreifen können“, so der Experte.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

05.09.2016

Neue Online-Ambulanz für Internetsüchtige gestartet[mehr erfahren]

05.09.2016

Nur bestimmte Maßnahmen können noch gefördert werden[mehr erfahren]

23.08.2016

BKA ermittelt auch im „Darknet“[mehr erfahren]

23.08.2016

GdP begrüßt Ankündigung von Merkel[mehr erfahren]

23.08.2016

NRW: Keine Gebühr mehr bei Fehlalarm[mehr erfahren]

15.08.2016

Haftet der WLAN-Betreiber oder nicht? Mit dem „Zweiten...[mehr erfahren]

15.08.2016

Neuer Ratgeber „Richtig suchen im Internet“ erschienen[mehr erfahren]

15.08.2016

Nicht alle Sonnenbrillen am Steuer geeignet [mehr erfahren]

18.07.2016

Betrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus[mehr erfahren]

18.07.2016

Nicht ablenken lassen![mehr erfahren]

18.07.2016

Sicherung von Personen und Gepäck[mehr erfahren]

04.07.2016

Neue Inhalte, Expertenwissen und schnelle Orientierung[mehr erfahren]

04.07.2016

Falsches Beladen bringt Insassen in Gefahr[mehr erfahren]

04.07.2016

„Wer Polizisten angreift, muss mit Haftstrafen rechnen“[mehr erfahren]

20.06.2016

Hinweise zu „DocStop“ auf Autobahnschildern[mehr erfahren]

20.06.2016

Rauschtrinken nimmt ab[mehr erfahren]