Archiv

< Vorsicht, Fälschung
30.12.2017

Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung

Einbruchschutz Förderung

Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten


Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz

© Zerbor, fotolia

 

Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Bei Bund und Ländern gibt es dazu Förderprogramme, die Mieter und Eigentümer bei diesen Investitionen unterstützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt zum Beispiel im Rahmen seines Programms „Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im dritten Teil der PolizeiDeinPartner-Serie „Alles rund um Einbruchschutz“ erklärt Dr. Frank Heidrich, Leiter der Abteilung „II C Wärme und Effizienz in Gebäuden, Forschung“ des BMWi, welche Bedingungen dazu erfüllt werden müssen und was man sonst noch beachten sollte, wenn man diese Förderungen in Anspruch nehmen möchte.

Wer kann Förderanträge stellen?

Jeder, der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist kann einen Antrag auf Einbruchschutz Förderung
stellen. Das sind üblicherweise Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, aber auch private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Aber auch als Mieter kann man Zuschüsse anfordern. Allerdings sind hier nicht so viele Maßnahmen möglich, die man ohne Zustimmung des Vermieters durchführen lassen kann. Man kann vielleicht die Wohnungstür von innen verstärken, aber sobald man Türen oder Fenster komplett austauschen lassen möchte, muss man sich die Erlaubnis dazu einholen. Üblicherweise laufen solche größeren Maßnahmen deshalb auch direkt über den Vermieter.

Dr. Frank Heidrich

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, © BMWi

Wie wird genau gefördert?

Es gibt im Rahmen des Programms entweder Investitions-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite – je nachdem, wie groß die geplanten Maßnahmen angelegt sind. Einbruchschutz Förderung bekommen etwa Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümer. Alle anderen erhalten in der Regel Kredite. Seit dem 1. August 2015 kann man für die jeweiligen Maßnahmen außerdem Tilgungszuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent erhalten. Das heißt: Man beantragt den Kredit, bezahlt davon die Handwerkerrechnung und reicht den Nachweis bei der Bank ein. Dann bekommt man 7,5 Prozent der Kreditsumme gutgeschrieben. Außerdem können im Rahmen von Paragraf 35 a des Einkommenssteuergesetzes zu Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Von wem erhält man die Fördergelder?

Die Förderzuschüsse kann man direkt bei der KfW-Bankengruppe, also der bundeseigenen Bank, beantragen. Ein genehmigter Kredit würde über die Hausbank laufen. Auf der KfW-Webseite sind alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst. Die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer kann man beispielsweise über die BMWi-Förderdatenbank abfragen – etwa indem man das Stichwort „Einbruch“ eingibt.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

04.07.2016

Falsches Beladen bringt Insassen in Gefahr[mehr erfahren]

04.07.2016

„Wer Polizisten angreift, muss mit Haftstrafen rechnen“[mehr erfahren]

20.06.2016

Hinweise zu „DocStop“ auf Autobahnschildern[mehr erfahren]

20.06.2016

Rauschtrinken nimmt ab[mehr erfahren]

20.06.2016

Ruhig und gelassen bleiben[mehr erfahren]

06.06.2016

Patinnenprogramm für geflüchtete Frauen in Berlin[mehr erfahren]

06.06.2016

Risikobewusstsein im Straßenverkehr stärken[mehr erfahren]

06.06.2016

Fähnchen auf der Autobahn lieber abnehmen[mehr erfahren]

18.05.2016

Bundeskriminalamt veröffentlicht „Bundeslagebild...[mehr erfahren]

18.05.2016

„Wer diese Kräutermischungen oder Badesalze zu sich nimmt, riskiert...[mehr erfahren]

03.05.2016

Bundesweites Projekt prüft Verträge[mehr erfahren]

03.05.2016

Schülerinnen und Schüler sicher unterwegs[mehr erfahren]

03.05.2016

Mehr Straftaten, mehr Drogentote[mehr erfahren]