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17.10.2017

Ja zum Fahrradhelm, nein zur Helmpflicht

Ein Kopfschutz kann Verletzungen verhindern

Ein Helm ist nach wie vor ein wichtiger Schutz

© ADFC/Jens Lehmkühler

 

Seit dem BGH-Urteil vom Juni 2014 gibt es keine Zweifel mehr: Einem Radfahrer ohne Helm kann nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden. Trotzdem empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kindern, älteren Menschen und besonders ambitionierten Fahrern, beim Radeln einen Helm zu tragen. Die Entscheidung für oder gegen einen Kopfschutz sollte jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen.

Keine allgemeine Helmpflicht

Auch wer ohne Helm auf dem Rad unterwegs ist, hat vollen Anspruch auf Schadensersatz bei unverschuldeten Unfällen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2014 beschlossen und mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 aufgehoben. Dieses hatte einer verunglückten Radfahrerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, weil sie keinen Helm trug. Und das, obwohl die Autofahrerin den Unfall allein verschuldet hatte. „Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen – egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde. Die Richter haben zu Recht betont, dass ein Helm zwar den Schaden hätte verringern können – aber auch, dass es weder eine allgemeine Helmpflicht noch ein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein gibt, das eine Mitschuld begründen könnte“, erläutert Ulrich Syberg, Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Ulrich Syberg, Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)

© ADFC

ADFC spricht sich gegen Helmpflicht aus

Dabei weist der ADFC Forderungen nach einer allgemeinen Helmpflicht ausdrücklich zurück. Eine solche Pflicht halte man für unverhältnismäßig. Helme sollten immer freiwillig getragen werden. „Denn Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag. Hausputz und Gartenarbeit sind statistisch gesehen deutlich riskantere Tätigkeiten – und hier käme niemand auf die Idee, Schutzmaßnahmen gesetzlich vorzuschreiben.“ Außerdem seien sich Experten und die Bundesregierung seit langem einig, dass eine Helmpflicht weder durchzusetzen noch zu kontrollieren sei. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch senken und damit den Autoverkehr zunehmen lassen, was weder umwelt- noch gesundheitspolitisch zu verantworten sei. „Selbstverständlich spricht nichts dagegen, wenn sich Radfahrer individuell mit einem Helm schützen. Ich empfehle Kindern, älteren Menschen und besonders ambitionierten Fahrern das Tragen eines Helmes“, so der Verkehrsexperte. Dabei sei jedoch zu beachten, dass ein Helm nicht zwangsläufig vor schweren Kopfverletzungen schützt. „Helme sind gebaut, um Stürze aus 1,50 Meter Höhe abzudämpfen. Für Kollisionen mit Autos und für hohe Geschwindigkeiten sind sie nicht konstruiert. Ein Kopfschutz kann im Einzelfall Verletzungen verhindern oder abmildern. Er verhindert aber keine Unfälle und ist keine Versicherung gegen schwere Schädel-Hirn-Traumata“, betont er.

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