Archiv

< Fahndungstreffer durch Einreisekontrollen
08.06.2015

Sicherheit in Arztpraxen

Diagnose: Hohe Einbruchsgefahr


Arztpraxen sind besonders einbruchsgefährdet

© Christian Albert, MEV-Verlag

 

Arztpraxen sind in Deutschland seit der Einführung der Praxisgebühr verstärkt ins Visier von Einbrechern geraten. Waren die Täter bei ihren Raubzügen bis dahin vor allem auf technische Geräte, Blanko-Rezepte, Medikamente und Betäubungsmittel aus, werden sie nun zusätzlich durch das in den Praxen eingenommene Bargeld angelockt. Welche Schadensdimension der Einbruch in Arztpraxen bundesweit hat, ist unklar. Die Landeskriminalämter und auch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden betrachten Arztpraxen und Apotheken statistisch als Warenhäuser und Verkaufsräume. Die in der Kriminalstatistik ausgewiesenen Fallzahlen sind somit wenig aussagekräftig, denn sie beziehen auch Einbrüche in Kaufhäuser oder Supermärkte mit ein. Konkret erfasst sind lediglich Diebstähle von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen, Apotheken oder Kliniken. Demnach wurden 2014 bundesweit bei gerade einmal 127 Einbrüchen Betäubungsmittel aus Arztpraxen gestohlen. Angesichts der Unvollständigkeit der Gesamtzahlen muss in der Realität von einer weit kritischeren Gefährdungslage ausgegangen werden: Bargeld oder Wertgegenstände können als Motivation für einen Einbruch deutlich größer sein, als die Statistik vermittelt. „Schließlich liegt die Praxisgebühr in bar herum, bei viel Betrieb sind das dreistellige Euro-Summen. Und die meisten Praxen leeren ihre Kassen nicht wie Geschäfte zum Feierabend“, so Michael Ahrens, Pressesprecher der Berliner Polizei, gegenüber der Goslarschen Zeitung.

Wertsachenliste erleichtert die Fahndung

Für niedergelassene Ärzte und deren Mitarbeiter stellt sich somit die Frage: „Wie kann ich Praxisräume effektiv schützen?“ Das Polizeipräsidium Berlin, das Ärzten auch Schulungen und Beratungen zum Thema Einbruchschutz anbietet, empfiehlt unterschiedliche organisatorische Maßnahmen: So sollten die Bargeldbestände immer möglichst gering gehalten werden. Eingenommene Praxisgebühren gehören auf die Bank und nicht ins Vorzimmer. Ist ein zügiger Transport zur Bank nicht ohne weiteres möglich, kann ein geprüfter Tresor mit Zahlenschloss helfen. Der Vorteil zu Geldkassetten ist dabei nicht nur das höhere Gewicht und die stabilere Verriegelung: Tresore lassen sich in den meisten Fällen auch versteckt einbauen und sollten fest in Wand und Boden verankert werden. Schwerer als Bargeld ist die Sicherung von Wertsachen, z. B. technischen Ausrüstungsgegenständen. Um bei einem Einbruch oder Diebstahl den entstandenen Verlust dokumentieren zu können, hält die Polizei Berlin eine Wertsachenliste für sinnvoll. Auf ihr können alle Wertgegenstände der Praxis notiert und durch ein Foto abgebildet werden. Außerdem empfiehlt sich eine individuelle Kennzeichnung, etwa durch Markierung mit eigenen Initialen. Bei Diebstahl erleichtert man den Fahndern so auch die Suche nach dem Diebesgut.

Seite: 123weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

20.12.2016

Betroffene erhalten gefälschte Rechnungen per E-Mail[mehr erfahren]

08.12.2016

Schadenssumme von etwa sechs Millionen Euro[mehr erfahren]

08.12.2016

Rund ein Drittel der überprüften Lichter wiesen Mängel auf[mehr erfahren]

08.12.2016

GdP und niederländische Polizeigewerkschaft warnen vor Krawallen[mehr erfahren]

21.11.2016

Bundesregierung verabschiedet Cyber-Sicherheitsstrategie[mehr erfahren]

21.11.2016

UDV empfiehlt elektronische Abbiegeassistenten [mehr erfahren]

21.11.2016

GdP begrüßt Ankündigung härterer Strafen[mehr erfahren]

08.11.2016

NRW-Präventionsprojekt gegen Jugendkriminalität[mehr erfahren]

08.11.2016

GdP befürwortet Aachener Vereinbarung[mehr erfahren]

17.10.2016

GdP warnt vor blauäugigem Wegschauen[mehr erfahren]

17.10.2016

BKA stellt Bundeslagebild vor[mehr erfahren]

17.10.2016

„Woche des Respekts“ [mehr erfahren]

04.10.2016

Info-Portale bieten vielfältige Hilfsangebote[mehr erfahren]

04.10.2016

GdP: Aktive Behinderung der Rettungskräfte nicht tolerieren[mehr erfahren]

04.10.2016

Gesetz gegen gefährliche »Legal Highs«[mehr erfahren]