< Gefühlte vs. objektive Sicherheitslage
01.03.2019

Brand- und Hochwasserschutz

Risiko Hanglage

Nach einem Hochwasser stehen oftmals umfassende Aufräumarbeiten an. Das BBK empfiehlt, zunächst zu überprüfen, ob das betroffene Gebäude noch standsicher ist, bevor es betreten wird. Im Zweifel sollte man einen Fachmann hinzuziehen, der die Statik überprüft. Je nach Schaden kann eine Sanierung beziehungsweise Renovierung sehr teuer werden. Daher ist es wichtig, gut versichert zu sein. Während eine Wohngebäudeversicherung gegen Beschädigung durch Feuer und Blitzeinschläge schützt, ist für Schäden durch extreme Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser eine Elementarschadenversicherung notwendig. Für einige Hauseigentümer kann der Abschluss einer Versicherung je nach Lage des Hauses allerdings schwierig werden. Befindet sich das Grundstück beispielsweise in Hanglage oder in einem Hochwasserrisikogebiet, kann es passieren, dass sich keine Versicherung findet, die einen Schaden übernehmen würde. In diesem Fall sind individuelle Absprachen zu treffen beziehungsweise individuelle Policen zu vereinbaren. Im Zweifel ist mit einer hohen Eigenbeteiligung zu rechnen. Ist ein Schaden durch eine Naturkatastrophe entstanden, sollte man den Versicherer schnell in Kenntnis setzen. Für die Bearbeitung des Falls ist es wichtig, Fotos von den Schäden zu machen, bevor die Aufräumarbeiten beginnen.

Brandschutzmaßnahmen

Neben extremen Wetterereignissen führen auch Brände immer wieder dazu, dass Häuser zerstört werden und unbewohnbar sind. Zu den effektivsten Brandschutzhelfern gehört der Brandmelder. Entwickelt sich Rauch im Haus oder in der Wohnung, alarmiert er die Bewohner durch ein lautes Signal und kann damit Leben retten. Während bei größeren Bränden umgehend die Feuerwehr gerufen werden sollte, eignen sich Feuerlöscher für kleinere Brände. Im Gegensatz zu Brandmeldern besteht für Feuerlöscher keine gesetzliche Pflicht. Sie sollten alle zwei Jahre gewartet und so gelagert werden, dass man sie im Brandfall leicht erreichen kann. Grundsätzlich gilt: Wenn sich ein Brand nicht löschen lässt, ohne sich in Gefahr zu bringen, ist es besser, sich in Sicherheit zu bringen, die Nachbarn zu warnen und anschließend die Feuerwehr zu rufen.

Weitere Informationen zum Verhalten bei Hochwasser, Starkregen oder im Brandfall bieten die Informationsbroschüren des BBK. Sie stehen auf der Webseite kostenfrei zum Download bereit.

Wenn das Feuer gelöscht ist

Ein Brand zerstört oftmals nicht nur die Einrichtung, sondern auch das gesamte Gebäude. Gegen Schäden am Haus kann sich der Eigentümer durch eine meist in der Wohngebäudeversicherung integrierte Feuerversicherung schützen. Sie deckt auch Sekundärschäden durch Löschwasser sowie weitere Renovierungs- oder Abbrucharbeiten ab. Schäden an Einrichtungsgegenständen und Elektrogeräten ersetzt eine Hausratversicherung. Dabei empfiehlt es sich, eine Liste über seinen Hausrat zu führen. Sie sollte auch online abrufbar sein, falls wichtige Dokumente durch den Brand zerstört werden. Sind Nachbarwohnungen oder umstehende Gebäude durch ein Feuer betroffen, das in der eigenen Wohnung ausgebrochen ist, übernimmt eine private Haftpflichtversicherung den Schadensersatz gegenüber den Betroffenen.

FL (22.02.2019)

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