30.07.2012

Brennende Haarföhns und explodierende Akkus

Dr. Peter Wienecke 

Geräteuntersuchungsstelle des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, © LGL Bayern

Beispiel Spielzeug

Sorgen bereiten Peter Wienecke und seinen Kollegen etwa Spielwaren. „Ein Hauptthema sind seit Jahren verschluckbare Kleinteile von Spielzeug für Kinder unter drei Jahren – die können daran ersticken“, so der Physiker. Gefährlich können aber auch lange Schnüre sein, in denen sich Kinder verfangen und somit verletzen können. Aktuell haben die Überwachungsbehörden mangelhafte Schutznetze von großen Trampolinen als Problem erkannt. „Wenn diese Netze durch die UV-Strahlung der Sonne altern, können Kinder vom Trampolin stürzen“, so Wienecke. Die zuständigen Stellen arbeiten bereits an neuen Prüfvorschriften, durch die eine ausreichende Lebensdauer solcher Netze überprüfbar gemacht werden soll.

Sorgenkind China

Die Behörden werden auf unterschiedlichen Wegen auf möglicherweise gefährliche Produkte aufmerksam. Die Zollbehörden stellen schon bei der Einfuhr Mängel fest und informieren die Marktaufsichtsbehörden, in Bayern ist das die Gewerbeaufsicht. Die Marktaufsicht ist aber auch selbst aktiv. Produktproben werden an Labors wie die bayerische Geräteuntersuchungsstelle oder den TÜV zur Überprüfung geschickt. „Wenn das Produkt nicht sicher ist, darf es nicht in den Handel und Hersteller beziehungsweise Vermarkter müssen gegebenenfalls einen Rückruf vornehmen“, berichtet Produktprüfer Wienecke. Besonders häufig werden übrigens Produkte auffällig, die aus China oder Hongkong stammen. Kein Wunder, schließlich werden dort ja auch große Mengen an Exportgütern produziert. „Diese Situation bessert sich aber“, zeigt sich Peter Wienecke optimistisch.

Vorsicht vor Internetkäufen

Besonders kritisch wird von Produktprüfern das Online-Shopping gesehen, bei dem die klassischen Kontrollmechanismen leicht umgangen werden können. Peter Wienecke nennt ein Beispiel: „Laserpointer dürfen üblicherweise nur mit einer Leistung von einem Milliwatt angeboten werden, im Internet wurden aber Geräte mit 60 bis 80 Milliwatt angeboten“ – ein klares Risiko für menschliche Augen. Probleme gab es in letzter Zeit auch mit LED-Lampen, bei denen spannungsführende Teile von 220 Volt direkt berührt werden konnten. Gefährlich können auch Imitate von Qualitätsprodukten sein – etwa von Kettensägen, die lebensgefährlich sind, weil die Motorbremsen versagen. Und dann sind da die Akkus für Elektrofahrräder, die sogenannten Pedelecs, die Produktprüfer Wienecke und seine Kollegen aktuell beschäftigen: Wenn man diese mit einem falschen Ladegerät auflädt, können sie sich entzünden – oder sie fliegen gar in die Luft.

Informationsquellen zur Produktsicherheit

  • Die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und -medizin (BAuA) stellt auf ihrer Webseite Informationen zur Produktsicherheit bereit. Dort finden Sie auch die Meldungen, die wöchentlich über das EU-Warnsystem RAPEX veröffentlicht werden.
  • Das Europäische System zur Marktüberwachung ICSMS bietet eine europaweite Datenbank zu gefährlichen Produkten. Privatnutzer finden dort – einfach durch Eingabe der Postleitzahl – die für sie zuständige lokale Behörde, der sie unsichere Produkte melden können. 
  • Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) führt auf ihrer Homepage die zugelassenen Stellen für die GS-Zeichen Zuerkennung an.
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