30.01.2012

Das KK12 im Kampf gegen Sexualdelikte

 

Die Befragung von Kindern erfordert viel Einfühlungsvermögen

© StefanieB., fotolia

Neben der Befragung des Kindes spielt auch die Betreuung der Eltern eine wichtige Rolle. Der gesamte Vernehmungsprozess muss erklärt werden. „Einige Eltern reagieren mit Unverständnis darauf, dass sie im Einzelfall trotz eines Anwesenheitsrechtes bei der Anhörung ihres Kindes möglichst nicht dabei sein sollten“, berichtet die Leiterin des KK12. Ein Grund für das Gespräch unter vier Augen kann sein, dass Kinder Verstöße gegen eventuelle Verbote der Eltern nicht in deren Beisein zugeben möchten. Weil es aber zur Rekonstruktion eines Tathergangs sehr wichtig ist, ob ein Kind etwa verbotenerweise ein verlassenes Grundstück betreten hat oder mit einem Fremden mitgegangen ist, macht eine separate Befragung aus Sicht der Polizei deutlich mehr Sinn. Wird beim KK12 eine Vergewaltigung angezeigt, schließt an die Vernehmung des Opfers – sein Einverständnis vorausgesetzt – eine gynäkologische oder auch rechtsmedizinische Untersuchung an. Dabei geht es um die Feststellung und Dokumentation von Verletzungen sowie das Sichern von Spuren. Hautreste unter den Fingernägeln, Kleidungsfasern am Körper, Reste von Speichel oder Samenflüssigkeit können helfen, den Täter zu überführen. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen werden dann unmittelbare Zeugen und Tatverdächtige vernommen. Gibt es keinen Hinweis auf einen Beschuldigten, versuchen die Beamten, über eine intensive Umfeldermittlung Hinweise auf den möglichen Täter zu bekommen. Dazu gehören auch Gespräche mit Zeugen, die bei der Tat nicht anwesend waren, aber zum Beispiel danach Kontakt mit dem Opfer hatten. Ihre Aussagen können wichtige Hinweise liefern, denn oft stehen die Betroffenen so unter Schock, dass sie bei ihren Aussagen bestimmte Details vergessen, die sie zuvor erwähnt haben. In den meisten Fällen verlaufen die Ermittlungen zu Vergewaltigungen beim KK12 erfolgreich. Die Aufklärungsquote beträgt rund 75 Prozent. Allerdings muss bei Sexualstraftaten von einem Dunkelfeld ausgegangen werden. 

Sexualstraftaten gegen Kinder sind für die Beamten besonders belastend

© Kitty, fotolia

Kinderpornos: Ermittler am Rande des Zumutbaren

Gerade die Sexualstraftaten gegen Kinder stellen die Frauen und Männer des KK12 auf eine harte Probe. Zuständig für den Bereich Kinderpornografie gehen sie Hinweisen und Anzeigen nach, die sich auf Kinderpornos auf Internetseiten oder in Chatrooms beziehen. Derzeit kümmern sich mehrere besonders computerversierte Mitarbeiter um die Auswertung des Materials. Was man dort zu sehen bekommt, kann nur als grausam beschrieben werden. „Allein wenn man an das Größenverhältnis von einem Mann zu einer Dreijährigen denkt…“, sagt Martina Sundermann und muss den Satz nicht beenden, um klar zu machen, welchen Bildern die Beamten Tag für Tag am Rechner ausgesetzt sind. Der Spagat zwischen fachlicher Betrachtung und persönlicher Betroffenheit fällt schwer. Als „sehr belastend“ beschreibt die Dienstellenleiterin diesen Aufgabenbereich. Es sei deshalb wichtig, dass sich die Kollegen untereinander austauschen und stützen. „Wir haben im Team eine sehr hohe Sozialkompetenz. Das ist charakteristisch für diese Dienststelle“, so die KK12-Chefin. 

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