Geplündert, geschmuggelt, verscherbelt
Illegaler Handel mit Kunst- und Kulturgut
Unerlaubte Raubgrabungen sind im Nahen und Mittleren Osten ein Problem
© mrks_v/stock.adobe.com
Die weltweite Kunst- und Kulturgutkriminalität ist ein großes Problem: Im Jahr 2018 registrierte die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) mehr als 8.500 Straftaten, 91.000 gestohlene Kulturgüter und fast 223.000 sichergestellte Objekte. Vor allem in Krisenregionen werden Kultur- und Ausgrabungsstätten geplündert, um die Funde illegal zu verkaufen.
Hohe Gewinne, undurchsichtiger Markt
Kunstgegenstände und Kulturgüter werden auf der ganzen Welt gehandelt. Nach Angaben des BKA umfasst der internationale Kunstmarkt jährlich mehrere Milliarden Dollar. Aus diesem Grund ist das boomende Geschäft mit (vermeintlich) wertvollen Gemälden, Artefakten, Antiquitäten und Reliquien nicht nur für seriöse Händler, sondern auch für Betrüger attraktiv. Denn beim Handel mit diesen Produkten sind große bis sehr große Gewinnspannen möglich. Viele Kunstobjekte können über Jahre oder Jahrzehnte gelagert werden und steigern dadurch ihren Wert. Hinzu kommt, dass der Kunstmarkt an sich nur schwer durchschaubar ist und die Grenzen zwischen legalem und illegalem Handel fließend ineinander übergehen. Angaben zu Eigentümern, Verkäufern oder Preisen sind oftmals nicht transparent.
Herkunft wird verschleiert
Beim Handel mit antiker Kunst sind Provenienzangaben, das sind öffentlich geführte Informationen über die Herkunft von Kunst- und Kulturgütern, vielfach nicht nachzuvollziehen und daher auch nicht verifizierbar. Im Gegensatz zu anderen Handelsgütern, wie beispielsweise Betäubungsmitteln oder Waffen, ist einem Kunstobjekt in der Regel nicht anzusehen, ob es Gegenstand einer kriminellen Handlung ist oder nicht. Auch sind 50 Prozent aller Handelsware gefälscht. Während Einzeltäter zumeist regional agieren, sind organisierte Banden über Ländergrenzen hinweg verbunden und gehen streng arbeitsteilig vor. Häufig werden vor dem Handel Kunstexperten und Restauratoren hinzugezogen. Schließlich werden die illegalen Kunstobjekte an einen regionalen Hehler, den stationären Kunsthandel oder das Internet weiterverkauft. Handelt es sich etwa um archäologisches Kulturgut, gibt es meistens eine oder mehrere Personen, die für die Ausgrabungen im Herkunftsstaat verantwortlich sind, einen Schmuggler, der die Objekte aus dem Herkunftsstaat herausbringt sowie einen oder mehrere Hehler und Händler, welche die Ware weiterverbreiten. Viele Täter betreiben einen sehr hohen Aufwand, um unentdeckt zu bleiben. Dazu gehört auch, die illegal erworbenen Gegenstände zu „legalisieren“, indem sie diese in Ausstellungskatalogen von Museen platzieren oder ein naturwissenschaftliches Gutachten über die nicht gefälschten Bestandteile des Kunstwerkes erstellen lassen.
Weitere Kurznachrichten
Sitz und Halt der Produkte genau prüfen[mehr erfahren]
BKA federführend bei internationaler Aktion[mehr erfahren]
Bereit für den EM-Fußballsommer Zehn Spielorte, 51...[mehr erfahren]
Aufmerksamer Bankmitarbeiter verhindert hohen Schaden[mehr erfahren]
Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz[mehr erfahren]
Verkehrsverstöße in der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt[mehr erfahren]
Wohlbefinden und Lesekompetenz von Kindern gefährdet[mehr erfahren]
Heuschnupfen hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit[mehr erfahren]
Gewalt-, Jugend- und Ausländerkriminalität sind gestiegen[mehr erfahren]
Gefahren durch Fake-Shops und Cyberkriminelle[mehr erfahren]
Archiv
In unserem Archiv finden Sie > ältere Kurzmitteilungen.
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]