07.02.2012

Reden ist Gold

 

Christian Lübke

Pressesprecher, Gesamtverband der DeutschenVersicherungswirtschaft; Pressesprecher, © GDV

Kombipakete oder Individuallösungen

Nach den unverbindlichen Musterverträgen des GDV werden Gewerbetreibenden als Grundabsicherung Feuer-, Leitungswasser- und Sturm- und Hagelversicherungen angeboten. Seit neuestem ist in den Musterverträgen auch die Elementarschaden-Versicherung mit enthalten. „Darüber hinaus bieten viele Versicherungsunternehmen mittlerweile auch kombinierte Sachgewerbeversicherungen an“, erklärt Christian Lübke vom GDV. „In diesen Paketen sind nicht nur die Gebäude umfassend versichert, sondern auch Einrichtung und sonstige Gegenstände, die sich darin befinden.“ Allerdings werden von diesen breiten Kombiprodukten dann oft auch Risiken umfasst, die für Deutschland als eher wenig relevant gelten, etwa der Schutz vor inneren Unruhen, Streiks oder der Aussperrung durch Personal. 

Für Michael Jander vom BVU können solche Pakete trotzdem einen vernünftigen Weg darstellen, allein schon deswegen, weil man sich eine Vielzahl von einzelnen Versicherungspolizzen erspart. „Ein Kombiangebot ist per se weder besser noch schlechter“, meint der Berater. „Man kommt aber auch hier nicht darum herum, Vergleichsangebote einzuholen und genau zu prüfen, welchen Schutz man wirklich benötigt“, warnt er. Denn auch wenn Sach- und Gebäudeschutz zusammengefasst seien, so handle es sich im Normalfall immer noch um rechtlich selbstständige Verträge, die eben der Einfachheit halber auf einem Dokument zusammengefasst würden. Jedenfalls sollte man prüfen, für welche Schadensquellen sowohl Sach- als auch Gebäudeversicherung Sinn machen: „Wenn das Gebäude brennt, ist auch der Inhalt betroffen“, bringt Michael Jander es auf den Punkt. „Und wenn ich die Elementarversicherung nur für das Gebäude habe, ist das unsinnig, weil der Fluss ja durch alles durchschwimmt.“

Wie wird die richtige Versicherung ermittelt?

Die Basis für die Erstellung eines passenden Versicherungspakets ist das ausführliche Gespräch mit dem Berater. „Es ist ganz entscheidend, dass Gewerbetreibende auf alle Fragen, die der Versicherungsvertreter im Gespräch stellt – und auch stellen muss – wahrheitsgemäß antworten“, betont Christian Lübke vom GDV. Dieses Frage-Antwort-Spiel ist für beide Seiten von Bedeutung. Denn der Versicherer darf seinem Kunden im Schadensfall eine externe Gefahrenquelle nur dann zum Vorwurf machen, wenn er im Antragsverfahren auch danach gefragt hat. Trotzdem empfiehlt es sich, auch von sich heraus auf Besonderheiten wie Tankstellen in der Umgebung von Betriebsgebäuden hinzuweisen. „Der Versicherer sollte immer über alles informiert werden“, meint auch Michael Jander vom Bund versicherter Unternehmer. „Man sollte als Versicherungsnehmer auch jede Kommunikation mit dem Vertreter dokumentieren, zumindest durch eine schriftliche Notiz“. Das mache die Position des Versicherten in eventuellen Streitfällen viel stärker, so der BVU-Experte. 

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