Cybercrime – intensiv
Abhören verboten!
Kritisch die Angebote prüfen
Mögen für Eltern die Kontrollfunktionen im Vordergrund stehen, so begeistern sich Kinder vor allem für die technisches Features der teilweise poppig bunten Smartwatches. Die Ausstattungen variieren stark, je nach Preis und Hersteller: Sie reichen von bereits installierten Spielen über eine Foto- und Filmfunktion bis hin zu einer integrierten Taschenlampe. Dazu kommen Kalender, Schrittzähler oder Mp3-Player. Einige Modelle sind sogar wasserfest. Doch beim Kauf sollten sich Eltern nicht nur über die Ausstattungsmerkmale der Smartwatches informieren, sondern auch die AGB, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärungen der Anbieter studieren. Da die Uhren ja eine ganze Reihe persönlicher Daten der Sprösslinge erfassen, ist es wichtig zu wissen, was mit diesen Informationen passiert und wie sicher sie vor Hackerangriffen sind. So kritisieren Forscher des Sicherheitsunternehmen ESET, dass einige der Smartwatches die Daten der GPS-Tracker unverschlüsselt und nur mit einem Standardpasswort an die Server des Herstellers übermitteln. Für Hacker wäre es damit relativ einfach, auf personenbezogene Daten wie Namen, Standorte, Telefonnummern oder Chatinhalte zuzugreifen. Im schlimmsten Fall wäre sogar eine direkte Kontaktaufnahme mit den Kindern möglich, ohne dass die Eltern dies mitbekämen.
Ein Abhörfunktion ist illegal
Über das Internet werden außerdem immer noch Smartwatches mit einer Monitoring- bzw. Mithör-Funktion angeboten. Doch diese Modelle sind seit 2017 durch die Bundesnetzagentur verboten. Beispielsweise über eine App auf dem Smartphone der Eltern können solche Smartwatches angerufen und eine Lauschfunktion aktiviert werden, ohne dass die Kinder dies bemerken. Dabei werden aber nicht nur die Privatsphäre der Kinder verletzt, sondern auch die Persönlichkeitsrechte von Dritten, etwa, wenn Eltern den Unterricht ihrer Kinder abhören. Nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es gesetzeswidrig, wenn Objekte durch ihre Form einen anderen Gegenstand vortäuschten oder als Alltagsutensilien getarnt seien und dadurch das nicht öffentliche gesprochene Wort oder das Bild einer anderen Person unbemerkt aufnehmen können. Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern, die eine solche Uhr gekauft haben, wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und die Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.
Mit den Kindern einrichten
Wenn Eltern sich zum Kauf einer Smartwach entschließen, sollten sie diese immer gemeinsam mit ihren Kindern einrichten und erklären, welche Funktionen aktiviert sind. Besonders bei älteren Kindern ab 12 Jahren kann das Vertrauensverhältnis zu den Eltern beschädigt werden, wenn ihre Freiräume eingeschränkt werden und sie sich überwacht fühlen. In diesem Alter sollte grundsätzlich überlegt werden, ob nicht ein Smartphone die bessere Option ist. Es bietet mindestens die gleichen Funktionalitäten einer Smartwatch und kann über die Einstellungen und spezielle Apps auch kindersicher eingerichtet werden. Darüber hinaus erweitern Smartphones die Medienkompetenz von Kindern in Bezug auf das Internet.
TE (29.07.2022)
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