Cybercrime – intensiv


Datenschutz und Sicherheit bei Smart TVs

Unerwünschter Service

Besonders Samsung hat in den letzten Jahren den Unmut von Nutzern auf sich gezogen. Smart-TV-Geräte dieses Herstellers zeigten zunächst Werbung nur innerhalb des Menüs oder der Benutzeroberfläche des Geräts; meist zu verfügbaren App-Erweiterungen. Ab 2019 wurden die Werbeanzeigen deutlich größer, betrafen Consumer-Produkte und tauchten beim laufenden Empfang von privaten Free-TV-Sendern im normalen Fernsehbild immer wieder auf. Gegenüber den Werbekunden preist Samsung seine „Automatic Content Recognition“-Technologie, die automatisch erkennt, welche Inhalte auf dem jeweiligen Smart-TV abgespielt werden. So könne ein persönliches Profil des Nutzers erstellt werden, dass es den Werbekunden ermöglicht, individuell angepasste Werbeclips auszuspielen. Um diese Werbeeinblendungen abzuschalten, müssen Verbraucher und Verbraucherinnen gleich an mehreren Stellen im Einrichtungsmenü Häkchen deaktivieren, unter anderem auch in einem Bereich, der als „Experteneinstellungen“ gekennzeichnet ist. So mancher Nutzer wird davor zurückschrecken, hier Änderungen vorzunehmen, aus Angst, die Funktionalität des Gerätes zu beeinträchtigen. Das Bundeskartellamt hat deshalb im Sommer 2020 in einer Untersuchung festgestellt, „dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.“

Die Hersteller werden zu Content-Anbietern mit eigenem App-Store

© Alextype/stock.adobe.com

Gefahr durch Remote-Hacking

Ein weiteres Problem sah das Bundekartellamt darin, dass bei vielen Herstellern, der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf nicht sichergestellt ist. Denn kein Unternehmen macht verbindliche Angaben dazu, wie lange seine Produkte mit Sicherheits-Updates versehen werden. Tatsächlich können internetfähige Fernseher auch mit Viren und anderer Malware infiziert werden, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Gefährdet sind die Geräte etwa auch durch Surfen im Internet, externe Apps oder infizierte USB-Sticks. Zwar ist das Risiko nicht ganz so groß wie bei einem normalen Computer, da das Betriebssystem des Fernsehers so konzipiert ist, dass kein Code direkt in das Chipsystem des Smart-TV geschrieben werden kann. Auch die Firmware-Updates sind durch eine digitale Signatur geschützt. Dennoch sind Fälle dokumentiert, in denen Geräte durch Sicherheitslücken in der Software mit Malware oder Viren infiziert wurden. Die größte Gefahr droht von einem Remote-Hacking, der es Angreifern ermöglicht, Funktionen des Fernsehers zu kontrollieren, wie etwas das Mikrofon oder die Lautstärke. In einem solchen Fall hilft nur ein Hard-Reset, das heißt, der Fernseher wird auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.

Den Betrieb absichern

Um einen sicheren und nutzerfreundlichen Betrieb des Smart TV-Gerätes sicherzustellen, sollten diese drei Punkte in jedem Fall beachtet werden: - Im Einstellungsmenü des Fernsehers sollte überprüft werden, ob etwa im Bereich der AGB des Herstellers oder bei den Sicherheitsfeatures Funktionen aktiviert sind, die nicht gewollt sind, beispielsweise das Einspielen von Werbung. - Aktualisierungen der Firmware-Updates sollten automatisch erfolgen. - Mit besonderer Vorsicht sollte der Browser des Fernsehers zum Surfen im Internet genutzt werden. Meist fehlt hier eine aktive Anti-Virensoftware mit aktuellen Datenbanken. Auch die Eingabe wichtiger Passwörter oder die Nutzung kritischer Dienste wie etwa Onlinebanking sollte vermieden werden. Weitere Empfehlungen gibt das BSI auf seiner Webseite.

TE (25.03.2022)

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