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Elektronische Sicherung von Gebäuden

Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der elektronische Schutz vor Überfällen und Einbrüchen mithilfe von Alarmanlagen eine wichtige Rolle. Die so genannten Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) bieten für Gewerbetreibende einen zusätzlichen Schutz vor Diebstahl, indem sie einen Einbruch oder Überfall erkennen bzw. melden.

Einbruchschutz Alarmanlagen

Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind wichtige Sicherheitselemente

© Alexander Spörr, fotolia

 

Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der elektronische Schutz vor Überfällen und Einbrüchen mithilfe von Alarmanlagen eine wichtige Rolle. Die so genannten Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) bieten für Gewerbetreibende einen zusätzlichen Schutz vor Diebstahl, indem sie einen Einbruch oder Überfall erkennen bzw. melden. 

Wichtig ist dabei, dass die Anlage einen Einbruchsversuch frühzeitig meldet, das heißt, wenn die Täter die vorhandenen mechanischen Sicherheitsbarrieren wie Türen oder Fenster noch nicht überwunden haben. Dazu sollten diese „auf Öffnen“ überwacht werden, das heißt, dass jedes unberechtigte Öffnen umgehend gemeldet wird. „Es macht außerdem Sinn, eine Kombination aus der so genannten „Außenhautüberwachung“ und der „Fallenüberwachung“ zu wählen. Bei ersterem werden alle sicherheitsrelevanten äußeren Zugänge wie Türen und Fenster überwacht. Die Fallenüberwachung übernimmt die Sicherung der Bereiche, zu denen sich ein Täter vermutlich Zugang verschaffen wird“, erklärt Jürgen Schöttke von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Bremen. Das sind etwa Räume, in denen ein Täter Wertvolles vermutet. Eine gute Einbruchmeldeanlage sollte außerdem die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm (der immer als „stiller Alarm“ übertragen werden sollte) auszulösen. 

Für Gewerbebetriebe eignen sich Alarmanlagen der Klassen B (für Gewerbeobjekte und öffentliche Objekte) oder C (für Gewerbeobjekte und öffentliche Objekte mit hoher Gefährdung). Welche Anlagen in einem Unternehmen konkret Sinn machen, sollte zusammen mit einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und dem Sachversicherer erarbeitet werden. Denn auch die Forderungen der jeweiligen Versicherung sind zu berücksichtigen. Paulus Vorderwülbecke von VdS (Vertrauen durch Sicherheit) erklärt: „Die Versicherer machen in der Regel genaue Vorgaben, welche Art Anlage eingebaut werden muss. Die Planung und der Einbau müssen bei einer VdS-anerkannten EMA außerdem über einen VdS-zertifizierten Errichter erfolgen.“ 

Paulus Vorderwülbecke

Sicherheitsexperte bei VdS, © VdS 

Falschalarme verhindern

Nicht geprüfte Anlagen versprechen häufig viel und halten wenig. So achtet VdS bei der Prüfung der Anlagen unter anderem darauf, dass nahezu keine falschen Alarme erfolgen. „Nichts schadet der Glaubwürdigkeit einer Einbruch- oder Überfallmeldeanlage mehr als ständige Falschalarme“, so der Experte. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die so genannte „Zwangsläufigkeit“ einer Anlage. Diese technische Schutzfunktion sorgt einerseits dafür, dass ein Nutzer nicht aus Versehen einen Falschalarm auslösen kann – er wird „gezwungen“ die Anlage vorher unscharf zu schalten, bevor er einen überwachten Bereich betritt. Dazu wird etwa ein Sperrelement im Türrahmen montiert. Ist die Anlage scharf geschaltet, kann die Tür nicht geöffnet werden. Erst nach Unscharfschaltung wird die Tür freigegeben. Außerdem sorgt eine zwangsläufige Anlage dafür, dass diese nur scharf geschaltet werden kann, wenn etwa alle überwachten Fenster und Türen geschlossen sind. 

 

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