Abmahnungen gehören nicht in den Müll!
Urheberrechtsverletzungen können teuer werden
![](/fileadmin/img/2012_0099_01.jpg)
Abmahnungen: Gutes Geschäft für Anwälte
© creative collection
Wer in Internet-Tauschbörsen aktiv ist, der kann rasch eine böse Überraschung erleben: Abmahnungen durch auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzleien flattern ins Haus. Darin wird allerdings nicht nur Schadensersatz gefordert, die Rechtsanwälte verlangen oft auch deutlich überhöhte Gebühren. Dagegen sollte man vorgehen, meint Lina Ehrig, Referentin für Urheberrecht im Bundesverband der Verbraucherzentralen, im Interview.
Frau Ehrig, was sind „Abmahnkanzleien“?
Es geht allgemein um das Phänomen der urheberrechtlichen Abmahnung. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Betroffenen enorm hoch, man kann schon von Massenabmahnungen sprechen. Und es gibt bestimmte Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben und für bestimmte Rechteverwerter Mandate übernehmen. Deren Abmahnungen sind dann oft massenhaft, „von der Stange“, und nur in Details auf den Fall angepasst.
Sind die Kanzleien im Recht?
Das können wir nicht beurteilen, man muss sich jeden Einzelfall genau ansehen. Es gibt sicher viele Konstellationen, wo tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Der klassische Anwendungsfall ist die Tauschbörse: Jemand lädt etwa ein Musikstück herunter und damit ist automatisch verbunden, dass er es Anderen anbietet. Innerhalb dieser Tauschbörsen kann man die IP-Adresse eines Rechners protokollieren. Über einen Auskunftsanspruch kann man dann erfahren, über welchen Computeranschluss die Verbindung zustande gekommen ist.
Verletzen die Kanzleien damit Datenschutzbestimmungen?
Dieser Auskunftsanspruch muss bei Gericht angemeldet und bewilligt werden. Die IP-Adresse alleine ist ja nur eine Nummer wie ein Autokennzeichen. Nur der Internet-Provider weiß, wer dahinter steht. In Auskunftsersuchen werden oft gleich mehrere Hunderte oder Tausende IP-Adressen abgefragt.
Was soll ich als Verbraucher tun, wenn ich eine Abmahnung in der Hand habe?
Auf keinen Fall einfach in die Mülltonne werfen! Man sollte zunächst prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist. Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber für alles, was über seinen Anschluss passiert – das heißt aber nicht, dass dieser auch den Verstoß begangen hat. Den Anschluss können ja mehrere benutzen, etwa in Familien oder Wohngemeinschaften. Und dann sollte man prüfen, was die Kanzlei genau will. In der Regel muss man eine Erklärung unterschreiben. Darin verpflichtet man sich, keine Urheberrechtsverletzung etwa bezüglich eines konkreten Musikstücks mehr zu begehen. Die Erklärung kann aber zu weit gefasst sein. Manchmal wird der Unterlassungsanspruch gleich auf alle Titel des Künstlers ausgeweitet. Darauf besteht kein Rechtsanspruch.
Weitere Infos zum Thema Extremismus und Gewalt
Verfassungswidrige Kennzeichen sind in Deutschland verboten
Im August 2016 geriet ein rechtsradikaler Fußballfan bei einem...[mehr erfahren]
Die Gefahr des „Cyber-Dschihad“
Im Juli 2016 wurden in Ansbach 15 Besucher eines Musikfestivals durch...[mehr erfahren]
Ausstellung zeigt, warum die rechte Szene so gefährlich ist
Rassismus zeigt sich im Alltag oft unterschwellig, machmal aber auch...[mehr erfahren]
Kontaktbeamte für muslimische Institutionen leisten Netzwerkarbeit
Kontaktbeamte und -beamtinnen für muslimische Institutionen (KMI)...[mehr erfahren]
Strategie und Ermittlungsarbeit am Beispiel NRW
Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte sowie die sogenannten...[mehr erfahren]
Die Kommunikationsteams der Polizei
Die Versammlung von linken Gruppen am 1. Mai, Demos für artgerechte...[mehr erfahren]
Der Einsatz von V-Männern ist umstritten
Können V-Männer den Staat bei der Aufklärung von rechtsextremen...[mehr erfahren]
Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel
Seit dem Jahr 2011 können Menschen, die nach Verbüßung ihrer...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt im Extremismus
Braune Ideologie auf grünem Grund
Sie propagieren ein Leben abseits der Gesellschaft inmitten der...[mehr erfahren]
Wie Nazis das Thema sexueller Missbrauch für ihre Zwecke nutzen
Personen mit rechtsextremistischer Einstellung erkennt man nicht...[mehr erfahren]
Aussteigerprogramm „Exit“ hilft Ex-Rechtsradikalen beim Neuanfang
Gabriel L. bewegte sich 13 Jahre in rechtsextremen Kreisen und war...[mehr erfahren]