Diebstahl am Arbeitsplatz
Wie viel Vertrauen gewähren, wie viel Kontrolle ausüben?
Der Chef darf keine privaten E-Mails seiner Mitarbeiter lesen
© WavebreakmediaMicro, fotolia
Bei der Frage, ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten vertrauen kann, geht es eher selten um einen entwendeten Bürobleistift oder das Essen eines übrig gebliebenen Bienenstichs in der Bäckerei. Viele Arbeitgeber sind aber zu Recht skeptisch, ob sich nicht doch der ein oder andere Mitarbeiter am Materialraum mit Druckertonern eindeckt oder hin und wieder in die Kasse greift.
„Ich kenne Fälle, in denen Arbeitnehmer Waren aus Lagerhallen stehlen und diese bei eBay versteigern“, berichtet Fenimore von Bredow, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln. Arbeitgeber fragen sich daher, wie und in welchem Umfang sie ihre Angestellten kontrollieren sollten. Von Bredow weiß, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind:
Telefonaufzeichnung
Das private Aufzeichnen oder Mithören von Telefonaten ist ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen nach dem Strafgesetzbuch generell verboten. Damit wäre solch ein heimlich mitgeschnittenes Telefonat ein unzulässiges Beweismittel vor Gericht, auch wenn es eindeutig bewiese, dass ein Angestellter den Arbeitnehmer zum Beispiel bestohlen hat.
Callcenter sind die Ausnahme: Sie schneiden regelmäßig Telefonate mit, und das ist zulässig. Denn in diesem Fall ist dies vertraglich vereinbart und der Mitarbeiter daher darüber informiert. Die Aufzeichnungen dürfen aber nur zum Zweck der Verbesserung des Verkaufsgespräches genutzt werden. Auch hier muss der Gesprächsteilnehmer vorab informiert werden und darf der Aufzeichnung nicht widersprechen.
Die Erstellung eines Verbindungsnachweises mit der eingegangenen oder gewählten Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit ist jedoch erlaubt, in einem Betrieb aber mitbestimmungspflichtig, sofern ein Betriebsrat existiert.
E-Mails lesen
Dienstliche E-Mails (wie auch Geschäftsbriefe) darf der Chef lesen, private E-Mails jedoch nicht, denn sie unterliegen einem vergleichbaren strafrechtlichen Schutz wie Briefe dem Briefgeheimnis.
Eine Problematik im beruflichen Alltag kann jedoch entstehen, wenn ein Arbeitnehmer seinen dienstlichen Internetzugang über längere Zeit auch privat nutzt und zum Beispiel private E-Mails schreibt. Weiß der Arbeitgeber davon, kann daraus ein Anspruch erwachsen, dass der Arbeitnehmer das Internet weiterhin für private Zwecke nutzen darf. Der Chef darf in diesem Fall den E-Mailverkehr nicht lesen. Lediglich eine Kontrolle der Verbindungsdaten ist zulässig, da durch sie häufig erst offenbar wird, ob die E-Mail dienstlichen oder privaten Charakter hat.
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die genaue Nutzung des Internets durch Mitarbeiter arbeitsvertraglich festzulegen, die Einhaltung der Vereinbarung regelmäßig zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung abzumahnen. Bei längerer nichtgeahndeter privater Nutzung kann sich wiederum ein Anspruch darauf ergeben.
Weitere Infos zum Thema Extremismus und Gewalt
Die Kommunikationsteams der Polizei
Die Versammlung von linken Gruppen am 1. Mai, Demos für artgerechte...[mehr erfahren]
Handreichung für Lehrkräfte und Trainer
Die Wanderausstellung „VorBILDER – Sport und Politik vereint gegen...[mehr erfahren]
Aktiv gegen jede Form der Demokratie- und Menschenfeindlichkeit
Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das...[mehr erfahren]
Die neonazistische Partei „Der Dritte Weg“
Sie verteilen Flugblätter, mischen sich bei öffentlichen politischen...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Aussteigerberater in Bayern
Seit Februar 2001 gibt es beim Bayerischen Landesamt für...[mehr erfahren]
Aussteigerprogramm NRW hilft bei dem Weg aus der rechten Szene
Noch nie haben so viele Rechtsextreme das Aussteigerprogramm des...[mehr erfahren]
Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt
„BackUp“ ist eine von zwei Beratungsstellen für Betroffene von...[mehr erfahren]
Niemand wird als Rechtsradikaler oder Islamist geboren
Wenn Extremisten sich aus ihrer Szene lösen wollen, haben sie oft...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt im Extremismus
Braune Ideologie auf grünem Grund
Sie propagieren ein Leben abseits der Gesellschaft inmitten der...[mehr erfahren]
Wie Nazis das Thema sexueller Missbrauch für ihre Zwecke nutzen
Personen mit rechtsextremistischer Einstellung erkennt man nicht...[mehr erfahren]
Aussteigerprogramm „Exit“ hilft Ex-Rechtsradikalen beim Neuanfang
Gabriel L. bewegte sich 13 Jahre in rechtsextremen Kreisen und war...[mehr erfahren]