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Gefälschte Stellenanzeigen

Eine neue Betrugsmasche scheint von den USA und Großbritannien auch nach Deutschland zu schwappen: Mit gefälschten Stellenenzeigen in gängigen Jobbörsen oder per E-Mail versuchen Cyber-Kriminelle im Internet, nützliche Informationen über ihre Opfer zu erhalten, um deren Identität zu stehlen oder sie um Geld zu betrügen. In einigen Fällen machen sich die Betroffenen sogar selbst schuldig, indem sie unwissentlich von den Betrügern zur Geldwäsche benutzt werden.

Christian Solmecke

© Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte GbR

Ziel sind zumeist ahnungslose Bewerber

Solche Fälle von Internetkriminalität waren bislang vor allem in den USA und Großbritannien bekannt. Nun scheint sich die Betrugsmasche auch in Deutschland zu etablieren. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt: „Es ist eine perfide Masche. Die Kriminellen gehen höchst professionell vor und fälschen Stellenanzeigen mittlerweile nahezu perfekt.“ Die Täter zu identifizieren hält er für äußerst schwierig: „Bei Internetkriminalität ist zunächst einmal von einem sehr großen Dunkelfeld auszugehen.“ Es werde vermutlich nur ein kleiner Teil der Straftaten in diesem Bereich zur Anzeige gebracht. „Hinzu kommt die Besonderheit, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agieren - und ihre Spuren relativ gut verschleiern - können. Das macht es für die Strafverfolgungsbehörden schwer“, so Solmecke. Für die Bewerber ist es nahezu unmöglich, die gefälschten Stellenangebote von den echten zu unterscheiden. „Rechtschreibfehler oder ähnlich offensichtliche, ins Auge springende Fehler lassen sich in den uns bekannten Fällen nicht finden“, mahnt Solmecke. Er rät Bewerbern daher, sich des Problems bewusst zu sein und immer auf die eigene Intuition zu vertrauen. „Natürlich sollten Bewerber aufmerksam werden, wenn Gelder überwiesen werden müssen oder jemand einem selbst Geld überweisen möchte.“ Der Rechtsanwalt vermutet, dass gerade unerfahrene Berufsanfänger hier schnell in die Falle tappen. Bewerber sollten sich stets auf der Webseite des Unternehmens vergewissern, ob das Stellengesuch tatsächlich besteht. „Sofern dort keine Informationen vorhanden sind, ruhig beim Unternehmen nachhorchen, denn auch die Firmen haben natürlich ein enormes Interesse daran, mögliche Betrugsfälle in Erfahrung zu bringen“, betont Solmecke. Zudem ist es untypisch, wenn bei Interesse eines Arbeitgebers an einem Bewerber kein persönliches Vorstellungsgespräch vereinbart wird.

Wie Sie sich vor gefälschten Stellenanzeigen schützen können:

  • Wenn Sie unaufgefordert ein Jobangebot per E-Mail erhalten, sollten Sie zunächst skeptisch sein und den Absender prüfen.
  • Werden Sie aufgefordert, Geld zu zahlen, sollten Sie zunächst den Grund dafür klären und versuchen, sich mit dem Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.
  • Rufen Sie beim Verdacht eines versuchten Betruges bei dem im Stellenangebot angegebenen Unternehmen an.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie eine Betrugsmasche vermuten.

Viele Fälle werden nicht angezeigt

Ist ein Unternehmen betroffen, sollte die Firma zunächst einen Hinweis auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen, dass unter ihrem Namen gefälschte Stellenanzeigen im Umlauf sind und dass man nicht darauf reagieren sollte. Natürlich können und sollten betroffene Unternehmen Strafanzeige bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft stellen. Welcher Straftatbestand vorliegt, hängt von der konkreten Vorgehensweise ab. Soll unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld überwiesen werden, etwa beim Kauf einer vermeintlich benötigten Software oder durch Zahlung einer Vermittlungsgebühr, so handelt es sich um Betrug oder versuchten Betrug. Bei der Abfrage und Weitergabe persönlicher Daten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verstoßen die Täter gegen das Bundesdatenschutzgesetz, was strafbar sein kann, wenn es etwa in der Absicht erfolgt, sich oder andere zu bereichern. Weiterhin kommt der Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten in Betracht. Auch die Geldwäsche, zu der die gefälschten Stellenanzeigen teilweise beitragen können, ist ein Straftatbestand. „Je nachdem, ob die Täter mit ihrem Vorgehen Erfolg hatten, kommt auch eine Strafbarkeit wegen der versuchten Straftat in Betracht“, erläutert Solmecke. Die Kion Group hat mittlerweile auf die Betrugsmasche reagiert und einen Warnhinweis auf der Unternehmenshomepage veröffentlicht. Sie rät potenziellen Bewerbern zur Vorsicht.

AL (28.04.2017)

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