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Betrugsmasche „Sextortion“

Nicht mehr ganz neu, aber immer noch aktuell: Als „Sextortion“ wird eine Betrugsmasche bezeichnet, bei der Internetnutzer mit Nacktbildern oder -videos erpresst werden. Der Begriff leitet sich von dem Englischen „extortion“ – Erpressung – ab. Hans Jürgen Hülsbeck ist im Landeskriminalamt NRW für das Sachgebiet „Verhaltensorientierte Prävention im Fachbereich Cybercrime“ zuständig. Er erklärt die verschiedenen Vorgehensweisen der Täter und wie man sich vor ihnen schützen kann.

Darknet liefert private Informationen

Mit der zweiten Masche versuchen Täter eher die breite Masse zu erreichen. Sie nutzen dazu Daten, die aus zurückliegenden Hacking-Angriffen gegen große Provider oder Online-Dienstleister stammen und über das Darknet vertrieben werden. Die Täter kaufen diese Daten und drohen Betroffenen in E-Mails mit der Veröffentlichung von Nacktbildern oder -videos, die das Opfer angeblich bei sexuellen Handlungen zeigen. Sie behaupten, den Computer der Betroffenen gehackt und damit Zugriff auf die Webcam erhalten zu haben. Als angeblichen Beweis präsentieren die Täter Passwörter oder persönliche Daten der Betroffenen. „Bei dieser Vorgehensweise sind die Täter nicht wirklich in Besitz von anzüglichem Material. Sie setzen aber darauf, dass das Opfer verunsichert wird und die geforderte Summe bezahlt“, erklärt Hülsbeck.

Das österreichische Bundeskriminalamt hat einen Comic-Clip zum Thema „Sextortion“ veröffentlicht, der für das Thema sensibilisieren soll.

Auf keinen Fall zahlen und immer Anzeige erstatten

Wird man Opfer einer solchen Erpressung, sollte man auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten und die geforderte Summe nicht bezahlen – auch wenn es schwerfällt und die Scham groß ist. Hans Jürgen Hülsbeck: „Die Täter sind gerissen. Und man ist nicht das einzige Opfer. Daran sollte man denken. Außerdem: Nur wenn ein Fall der Polizei bekannt ist, kann sie auch etwas gegen die Erpresser unternehmen.“ Hilfreich ist auch, relevante Beweismittel wie Screenshots des Accounts, das Chat-Protokoll oder den E-Mail-Verkehr für spätere Ermittlungen zu sichern. Wenn man die geforderte Summe bereits gezahlt hat, sollte man zudem seine Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzuholen. Auch eine Strafanzeige ist dann immer noch möglich.

Auch „Sexting“ birgt die Gefahr von Erpressung

Im Rahmen von „Sexting“, also dem Verschicken von erotischen Bildern oder Fotos per Messengerdienst, kommt es im Anschluss ebenfalls immer wieder dazu, dass Beteiligte erpresst werden. Hier seien besonders jüngere Menschen betroffen, die entweder um Bargeld oder aber um weitere Fotos erpresst würden. „Ein erotisches Bild ist schnell gemacht und verschickt – man hat aber keine Kontrolle darüber, was danach damit geschieht. Eine Freundschaft kann außerdem schnell beendet sein und sich ins Gegenteil umkehren. Auch wenn der Erpresser in diesen Fällen meist bekannt ist, ist die Situation für die Betroffenen nicht weniger unangenehm“, weiß Hülsbeck. Auch hier gilt: Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und die Polizei informieren.

Datensparsamkeit schützt vor Missbrauch

Grundsätzlich sollte man mit der Preisgabe von privaten Daten – dazu gehören auch Fotos und Videos – sparsam sein. Zudem muss man sich klarmachen, dass sich hinter einem Internet-Profil auch eine völlig andere Person verbergen kann. „Man sollte gut überlegen, welche Daten man überhaupt ins Netz stellt und welche Daten man dann für wen freigibt. Außerdem sinnvoll: Die Webcam abzukleben, wenn man sie nicht benutzt“, rät der Präventionsexperte. Um Jugendliche zu schützen, sind aber auch die Eltern gefragt: „Es muss einfach klar sein, dass freizügige Fotos etwas sehr Persönliches sind und nicht in fremde Hände oder ins Internet gehören“, betont Hans Jürgen Hülsbeck.

SBa (22.02.2019)

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