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Gestohlene Wertgegenstände wiederfinden

Wenn die Polizei eine Diebesbande fasst oder Hausdurchsuchungen bei Tatverdächtigen vornimmt, stellt sie oftmals eine Vielzahl an gestohlenen Kunst- und Wertgegenständen sicher. Die Schmuck- und Sammelstücke sind jedoch häufig nur schwer zu den rechtmäßigen Besitzern zurückzuverfolgen. Als Lösung hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Online-Datenbank „Securius“ entwickelt, in der Polizei- und Zolldienststellen sichergestellte Kunst- und Wertgegenstände registrieren. Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit bestohlen wurden, können in der Datenbank nach entwendeten Erinnerungsstücken suchen. Erkennt jemand einen lange vermissten Gegenstand wieder, kann er ihn nach Vorlage eines entsprechenden Eigentumsnachweises zurückbekommen.

Die Online-Datenbank Securius des BKA

Securius ermöglicht es, gestohlene Wertgegenstände wiederzufinden

© lapas77, Adobe Stock

 

Wenn die Polizei eine Diebesbande fasst oder Hausdurchsuchungen bei Tatverdächtigen vornimmt, stellt sie oftmals eine Vielzahl an gestohlenen Kunst- und Wertgegenständen sicher. Die Schmuck- und Sammelstücke sind jedoch häufig nur schwer zu den rechtmäßigen Besitzern zurückzuverfolgen. Als Lösung hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Online-Datenbank „Securius“ entwickelt, in der Polizei- und Zolldienststellen sichergestellte Kunst- und Wertgegenstände registrieren. Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit bestohlen wurden, können in der Datenbank nach entwendeten Erinnerungsstücken suchen. Erkennt jemand einen lange vermissten Gegenstand wieder, kann er ihn nach Vorlage eines entsprechenden Eigentumsnachweises zurückbekommen.

Gezielte Suche nach Einzelstücken

Bei den etwa 5.000 Kunst- und Wertgegenständen, die aktuell bei Securius registriert sind, handelt es sich meist um Schmuck, Edelsteine oder Uhren, die sichergestellt wurden, weil der Verdacht besteht, dass sie aus Einbrüchen stammen. „Es werden auch immer wieder Möbelstücke, Musikinstrumente, Gemälde oder Geschirr in die Datenbank aufgenommen. Sie werden zwar nicht so häufig nachgefragt, aber wenn, handelt es sich meist um wertvolle Erinnerungsstücke, die jemandem entwendet wurden, der sich freuen würde, sie zurückzubekommen“, berichtet Guido Stegmann, der beim BKA als vereidigter Behördensachverständiger für Schmuck, Edelsteine und Uhren für Securius zuständig ist. Die Datenbank ist auf einzigartige Kunst- und Wertgegenstände spezialisiert. Deswegen eignet sich nicht jedes von der Polizei sichergestellte Diebesgut für eine Aufnahme in das System: „Die Freigabe eines sichergestellten Gegenstands in Securius erfolgt nach einer inhaltlichen Prüfung durch die Landeskriminalämter und des Expertenbereichs des BKA. Reguläre Luxus- oder Konsumartikel, die sich nicht eindeutig einem Besitzer zuordnen lassen, sind für Securius nicht geeignet.“

Guido Stegmann

Vereidigter Behördensachverständiger für Schmuck, Edelsteine und Uhren beim Bundeskriminalamt, © BKA

Der Weg zurück zum Besitzer

Bürgerinnen und Bürger können die Datenbank Securius mit einer Volltextsuche nach bestimmten Begrifflichkeiten durchstöbern. Die Suche kann auch auf bestimmte Kategorien wie Schmuck, Uhren oder Musikinstrumente eingegrenzt werden. Weitere Suchkriterien sind das Sicherstellungsdatum oder der Fundort. Sollte man bei der Online-Recherche tatsächlich auf einen Gegenstand stoßen, der einem gestohlen wurde, wendet man sich im nächsten Schritt an die sachbearbeitende Polizei- oder Zolldienststelle. „Natürlich muss ich als Bürger dann auch einen Nachweis erbringen, dass der Gegenstand tatsächlich mir gehört“, fügt Guido Stegmann hinzu. Für einen Eigentumsnachweis können beispielsweise Garantie- oder Kaufbelege vorgelegt werden. Auch eine Strafanzeige, die eine detaillierte Beschreibung oder Seriennummern enthält, über die sich der betreffende Gegenstand eindeutig identifizieren lässt, ist zulässig. „Es kommt häufiger vor, dass jemand versucht, ein Foto als Eigentumsnachweis zu erbringen. Wir hatten schon Aufnahmen vorliegen, bei denen aus einer großen Personengruppe eine Dame hinten im Bild einen Anhänger um den Hals trug, den man kaum erkennen konnte. Das ist kein Eigentumsnachweis, wie wir ihn uns wünschen“, erklärt der BKA-Experte. Ob ein Gegenstand herausgegeben wird oder nicht, entscheidet im letzten Schritt die Staatsanwaltschaft.

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