Fortschrittlicher Kinderschutz
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster geht neue Wege
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Der Schutz der Kinder steht für das Jugendamt an erster Stelle
© GW20 Foto, MEV-Verlag
Das Jugendamt der Stadt Münster engagiert sich in besonderem Maße für den Schutz der Kinder. Zum Einen erhält jede junge Mutter nach der Geburt einen Begrüßungsbesuch. Zum Anderen hat Münster eine deutschlandweit einmalige Clearingstelle entwickelt und zu dem noch Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung festgelegt.
Präventionsbesuche als frühe Maßnahme zum Kinderschutz
In der Stadt Münster bekommen alle Eltern einige Woche nach der Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Stadt. Wenn sie diesem nicht widersprechen, besucht sie eine Mitarbeiterin des Jugendamtes zu Hause. Sie erzählt von Angeboten der Jugendhilfe oder Wickelkurse von freien Trägern. Außerdem informiert sie über finanzielle Unterstützungen wie Erziehungsgeld und Kindergeld. Das hat sich als sehr erfolgreich erwiesen, um einen positiven Erstkontakt zwischen Eltern und Jugendamt herzustellen, und um eventuell vorhandene Vorurteile oder Hemmungen abzubauen. Und die Mitarbeiter bekommen außerdem einen ersten Eindruck von den Eltern und dem Kind. In den meisten Fällen wird das Angebot gut angenommen und die Mitarbeiter sind herzlich willkommen, berichtet Udo Hartmann, Sozialarbeiter im Fachdienst Kinderschutz beim kommunalen Sozialdienst.
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Udo Hartmann ist Sozialarbeiter im Fachdienst Kinderschutz beim kommunalen Sozialdienst und Mitglied der Clearingstelle
© privat
Clearingstelle: Einzelfälle werden multiprofessionell und anonym besprochen
Seit Februar 1998 gibt es die Clearingstelle in Münster. Sie ist ein multiprofessionelles Gremium, das sich jeden Montag trifft, um über einzelne Fälle der Kindeswohlgefährdung zu beraten. Das betrifft sexuellen Missbrauch, körperliche und emotionale Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen. Jeder, der in Münster beruflich mit einer Kindeswohlgefährdung zu tun haben könnte, z. B. Lehrer, Erzieher, Mitarbeiter des Jugendamtes oder Kinderarzt, kann sich an die Clearingstelle wenden, wenn er Rat sucht. Er bekommt dann einen Termin an dem er seinen Fall anonym vortragen kann. Dort wird er im Hinblick auf die erforderlichen Kinderschutzinteressen beraten und das weitere Vorgehen wird abgestimmt. Das Besondere: Die Clearingstelle arbeitet multiprofessionell. Ein Mitarbeiter vom Jugendamt ist anwesend, ebenso eine Mitarbeiterin der ärztlichen Kinderschutzambulanz, eine Ärztin des Gesundheitsamtes, eine Beamtin der Kriminalpolizei sowie eine ehemalige Familienrichterin. Da die Polizei mit am Tisch sitzt, muss der Fall anonym behandelt werden.
Die große Chance der Clearingstelle besteht darin, dass Hinweise auf Kindeswohlgefährdung multiprofessionell beurteilt werden und das weitere Vorgehen abgestimmt wird. Der Ratsuchende kann jede Frage stellen und bekommt direkt von den entsprechenden Fachkräften eine Antwort. Das Gremium bietet sozusagen Verfahrenshilfe und Handlungsorientierung. Zum Bespiel wird die Frage besprochen, ob Strafanzeige gestellt werden sollte. Manchmal ist solch eine Anzeige der falsche Schritt, manchmal wird ganz klar dafür gesprochen. Dabei kann die anwesende Polizei eine Anzeige mit dem Ratsuchenden konkret besprechen und Hinweise geben, wer bei der Kripo Ansprechpartner ist. Und die Polizeibeamten können offen und ehrlich darstellen, worauf man sich bei einer Strafanzeige einlässt. Denn hier kommt ein Apparat in Gang, der sich nicht mehr stoppen lässt. Auch Abläufe am Familiengericht sind Thema. Am Ende spricht das multiprofessionelle Gremium für den Einzelfall eine Empfehlung aus. Es bleibt aber in der Verantwortung des Ratsuchenden, welche Schritte er weiter verfolgt. Der Sozialarbeiter Udo Hartmann ist selbst Mitglied der Clearingstelle: „Das muss man dann aushalten, denn nur so kann es funktionieren“, sagt er sich pragmatisch. „Aber in über 90 Prozent der Fällen wird der Empfehlung nachgekommen.“
Kurztipps
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