Archiv

< Taxifahrer in Not
21.12.2014

Brandschutzhelfer in Unternehmen

Praktische Übungen mit dem Feuerlöscher runden das Seminar ab

© Nik, fotolia

Fit, mutig und verantwortungsbewusst

Generell kann jeder Beschäftigte in seinem Unternehmen Brandschutzhelfer werden, der sich diese Art von Ehrenamt zutraut. Allerdings muss derjenige körperlich in der Lage sein, einen Feuerlöscher zu bedienen – diese wiegen in der Regel zwischen 15 und 20 kg. „Ein gewisser Mut gepaart mit Verantwortungsgefühl ist schon einmal eine gute Voraussetzung. Außerdem sollte das Amt freiwillig übernommen werden. Man muss sich einerseits trauen, nah genug an einen entstehenden Brand heranzutreten, um diesen dann auch löschen zu können. Andererseits muss man erkennen, wenn man den Löschversuch abbrechen muss, weil es für einen selbst zu gefährlich wird“, betont Bruckmaier. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu einer stärkeren Rauch- oder Hitzeentwicklung kommt. „90 Prozent aller Brandopfer sterben nicht an den Flammen, sondern am Rauch – das muss auch der Brandschutzhelfer immer im Kopf behalten und sich stets seinen Fluchtweg sichern.“

Alle Infos zum Thema Brandschutzhelfer in Unternehmen stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der „DGUV-Information 205-023“ zur Verfügung. Die Broschüre kann auf der DGUV-Webseite heruntergeladen werden.

Praktische Übungen mit dem Feuerlöscher

An einem propangasbetriebenen Feuerlöschtrainer üben die Seminarteilnehmer dann aktiv das richtige Löschen eines kleinen Brandes. Auf den Feuerlöschtrainer können verschiedene Attrappen aufgesetzt werden, so dass etwa ein Papierkorbbrand simuliert werden kann. Geübt wird sowohl mit Wasser- und Schaumlöschern als auch mit Kohlendioxidlöschern, die hauptsächlich bei Bränden von elektrischen Geräten eingesetzt werden. „Wir richten uns hier nach den jeweiligen Teilnehmern bzw. deren Firmen und üben mit dem Löschmittel, das auch im Unternehmen vorhanden ist. Für Büromitarbeiter bieten sich Übungen mit Abfalleimern an, für Produktionsstätten etwa das Löschen elektrischer Anlagen und für Beschäftigte einer Großküche macht es Sinn, beispielsweise das Löschen eines Fettbrandes zu üben“, erklärt Bruckmaier. Angeboten wird die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zum Beispiel von manchen Feuerwehren, dem TÜV, der Dekra oder anderen Unternehmen, die sich professionell mit dem Thema Brandschutz beschäftigen.

SW (19.12.2014)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

17.08.2021

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) startet Aufklärungskampagne[mehr erfahren]

02.08.2021

Einsatz von Spezialteams nach schweren Verkehrsunfällen[mehr erfahren]

02.08.2021

Abgabe des Fingerabdrucks ab sofort verpflichtend[mehr erfahren]

02.08.2021

Bundeskriminalamt stellt Bundeslagebild 2020 vor[mehr erfahren]

22.07.2021

Beim Wechsel auf Zulassung und Fahrzeugmodell achten[mehr erfahren]

22.07.2021

Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild[mehr erfahren]

22.07.2021

Drängler drohen Bußgelder[mehr erfahren]

10.07.2021

Neue Verbraucherschutzgesetze verabschiedet[mehr erfahren]

10.07.2021

Glücksspielstaatsvertrag soll Spieler- und Jugendschutz verbessern[mehr erfahren]

10.07.2021

Neues Gesetz verpflichtet Hersteller zur Aktualisierung[mehr erfahren]

21.06.2021

Radfahrer bewerten Risikosituationen im Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.06.2021

Täter kommen häufig aus den Niederlanden[mehr erfahren]

21.06.2021

Mehr Betreuungs- und Hilfangebote für Opfer[mehr erfahren]

07.06.2021

Selbst bei kleinen Delikten ist ein Fahrverbot...[mehr erfahren]

07.06.2021

Kindliche Gewaltopfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik[mehr erfahren]