Archiv

< Alkoholfrei durch die Fastenzeit
24.02.2023

Cell Broadcast im Katastrophenfall

Voraussetzungen

Beim bundesweiten Warntag haben einige Handynutzer keine Mitteilung erhalten. Damit die Geräte die Nachricht anzeigen, müssen sie grundsätzlich

  • eingeschaltet sein und dürfen sich nicht im „Flugmodus“ befinden,
  • ein Betriebssystem haben, das die Nachricht verarbeiten und darstellen kann und
  • aktuelle Updates installiert haben.

Dennoch können nicht alle Handys Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Vor allem manche älteren Geräte verfügen nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen. Auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) finden Sie eine Liste mit allen empfangsfähigen Geräten.

Erhält die Leitstelle eine Warninformation, versendet sie eine Cell-Broadcast-Warnung über MoWaS

© BKK

Daten fließen nur in eine Richtung

Cell Broadcast ist dem BBK zufolge datenschutzkonform und kann komplett anonym betrieben werden: Für die Aussendung der Nachrichten würden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet. „Beim Cell Broadcast fließen die Daten von einem auslösenden Funkmast aus nur in eine Einrichtung, nämlich auf das Endgerät. Es fließen keine Daten vom Endgerät ab. Der Sender sendet seine Texte, ohne den Empfänger zu kennen oder ihn erkennen zu können“, beschreibt Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, den technischen Vorgang.

Echte Warnungen erkennen

Da befürchtet wird, dass Kriminelle die neue Technik künftig für Betrugsversuche missbrauchen könnten, ist es wichtig, echte Warnmeldungen zu erkennen:

  • Als Warnungen werden ausschließlich Textnachrichten mit maximal 500 Zeichen übertragen. Es sind keine klassischen SMS, sie haben deshalb auch keine Handynummern als Absender. Sie werden mit einem lauten speziellen Signalton auf dem Bildschirm des Smartphones angezeigt. Anders als bei einer klassischen SMS wird keine Möglichkeit zum Antworten angezeigt.
  • Ausschließlich Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können Warnmeldungen auslösen. Der Absender (z. B. eine bestimmte Rettungsleitstelle) wird in der Meldung genannt.
  • Echte Warnmeldungen enthalten einen Link zum offiziellen Warnportal des Bundes (www.warnung.bund.de). Dort soll es mehr Informationen zur Warnung geben.
  • In einer echten Warnung wird man nicht dazu aufgefordert, eine Internetseite zu öffnen und von dort eine App zu installieren.

KF (Stand 24.02.2023)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

17.08.2021

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) startet Aufklärungskampagne[mehr erfahren]

02.08.2021

Einsatz von Spezialteams nach schweren Verkehrsunfällen[mehr erfahren]

02.08.2021

Abgabe des Fingerabdrucks ab sofort verpflichtend[mehr erfahren]

02.08.2021

Bundeskriminalamt stellt Bundeslagebild 2020 vor[mehr erfahren]

22.07.2021

Beim Wechsel auf Zulassung und Fahrzeugmodell achten[mehr erfahren]

22.07.2021

Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild[mehr erfahren]

22.07.2021

Drängler drohen Bußgelder[mehr erfahren]

10.07.2021

Neue Verbraucherschutzgesetze verabschiedet[mehr erfahren]

10.07.2021

Glücksspielstaatsvertrag soll Spieler- und Jugendschutz verbessern[mehr erfahren]

10.07.2021

Neues Gesetz verpflichtet Hersteller zur Aktualisierung[mehr erfahren]

21.06.2021

Radfahrer bewerten Risikosituationen im Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.06.2021

Täter kommen häufig aus den Niederlanden[mehr erfahren]

21.06.2021

Mehr Betreuungs- und Hilfangebote für Opfer[mehr erfahren]

07.06.2021

Selbst bei kleinen Delikten ist ein Fahrverbot...[mehr erfahren]

07.06.2021

Kindliche Gewaltopfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik[mehr erfahren]