Archiv

< Hoher Anstieg der Geldwäscheverdachtsmeldungen
04.07.2017

Menschen im Rollstuhl sicher ans Ziel bringen

Was Sie bei der Beförderung von Menschen mit Handicap beachten sollten


Mit den richtigen Vorkehrungen sind Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sicher unterwegs

© BGW/ Eva Häberle

 

Mobilität gehört zu den zentralen Bedürfnissen unserer Gesellschaft. Dabei sollten auch für Menschen mit Behinderungen keine Hürden bestehen. Wenn Rollstuhlfahrgäste befördert werden, sollten Fahrer und Begleiter jedoch unbedingt einige Sicherheitsvorkehrungen beachten. Denn mit den richtigen Maßnahmen können auch Rollstuhlnutzer ohne größere Sicherheitsbedenken mobil sein.

Sicher ans Ziel gebracht

Entscheidend für die sichere Beförderung sind zunächst die technischen Anforderungen an das Fahrzeug. Es bedarf zum Beispiel einer Einfahrhilfe für den Rollstuhl (Hebebühne oder Rampe) sowie geeigneter Rückhaltesysteme. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fordert seit September 2016 für neu zugelassene Fahrzeuge die Ausrüstung mit entsprechenden Rückhaltesystemen, wenn Rollstuhlnutzer im Rollstuhl sitzend befördert werden sollen. „Im besten Fall kann sich der Fahrgast auf einen Fahrzeugsitz umsetzen oder umgesetzt werden. Wenn ein Umsetzen praktisch nicht möglich ist, sollte die Rollstuhlbeförderung möglichst sicher gestaltet werden“, erklärt Susanne Stabel von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Dient der Rollstuhl auch als Fahrgastsitz, muss er bestimmten Anforderungen genügen, wie etwa auf Crashsicherheit geprüft sein. Bei der Rollstuhlversorgung sollte deshalb darauf geachtet werden, dass ein für die Nutzung als Sitz im Fahrzeug zugelassener Rollstuhl beschafft wird. Achten Sie dafür auf eine entsprechende Kennzeichnung am Rollstuhl.

Rollstuhl und Fahrgäste richtig sichern

Während der Fahrt müssen Fahrgast und Rollstuhl gesichert sein. Mit einem Rückhaltesystem nach DIN 75078 Teil 2, einem sogenannten Kraftknotensystem, lässt sich für viele Rollstühle eine besonders wirksame Rollstuhl- und Fahrgastsicherung gewährleisten. Der Rollstuhl sollte dafür im Idealfall an vier Punkten gesichert sein, zweimal vorne und zweimal hinten, und idealerweise am sogenannten Kraftknoten: einem vom Hersteller definierten stabilen Punkt am Rollstuhl, an dem auch der Beckengurt für die Personensicherung angebracht ist. Der Schulterschräggurt des Fahrzeugs wird in den Beckengurt am Kraftknoten eingeklickt und von dort gehen die vier Abspannungsgurte für den Rollstuhl ab zu den im Fahrzeugboden verankerten Befestigungsschienen.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

17.08.2021

Betrüger ergaunern nicht nachverfolgbare Gutscheincodes[mehr erfahren]

02.08.2021

Einsatz von Spezialteams nach schweren Verkehrsunfällen[mehr erfahren]

02.08.2021

Abgabe des Fingerabdrucks ab sofort verpflichtend[mehr erfahren]

22.07.2021

Beim Wechsel auf Zulassung und Fahrzeugmodell achten[mehr erfahren]

22.07.2021

Drängler drohen Bußgelder[mehr erfahren]

10.07.2021

Neue Verbraucherschutzgesetze verabschiedet[mehr erfahren]

10.07.2021

Glücksspielstaatsvertrag soll Spieler- und Jugendschutz verbessern[mehr erfahren]

10.07.2021

Neues Gesetz verpflichtet Hersteller zur Aktualisierung[mehr erfahren]

21.06.2021

Radfahrer bewerten Risikosituationen im Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.06.2021

Täter kommen häufig aus den Niederlanden[mehr erfahren]

21.06.2021

Mehr Betreuungs- und Hilfangebote für Opfer[mehr erfahren]

07.06.2021

Selbst bei kleinen Delikten ist ein Fahrverbot...[mehr erfahren]