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08.06.2022

Schärfere Regeln für Kaffeefahrten

Foto: © Doc Rabe/stock.adobe.com

Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Veranstalter von Kaffeefahrten sprechen gezielt ältere Menschen an: Sie versprechen Ihnen für wenig Geld einen Tagesausflug mit dem Bus, dazu freies Essen und Trinken und auch noch Geschenke. Bei den günstigen Ausflügen geht es jedoch oft nur um den Verkauf von meistens zu teuren Waren. Um Seniorinnen und Senioren in Zukunft besser vor Abzocke zu schützen, gelten seit dem 28. Mai 2022 neue Spielregeln für die Verkaufstouren. Dazu gehört, dass neuerdings keine Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen – etwa Bauspar- und Versicherungsverträge – mehr angeboten und verkauft werden dürfen. Darüber hinaus müssen Veranstalter Teilnehmende vor der Reise ab sofort besser informieren und bereits bei der Bewerbung der Reise wichtige Angaben machen. Dazu müssen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters bekanntgegeben werden, es muss darüber informiert werden, welche Produkte angeboten werden und unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht. So verlangt es die neue Fassung der Gewerbeordnung (GewO) in § 56a Absatz 4. Das Bußgeld bei Verstößen wurde von 1.000 auf 10.000 Euro angehoben. Weitere Informationen und Unterstützung für Reisende bieten die verschiedenen Verbraucherzentralen der Länder. Auch auf PolizeiDeinPartner.de finden Sie Verbrauchertipps zu diesem Thema.

 

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