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Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen eingeschränkt
Neue Verbraucherschutzgesetze verabschiedet
Ein Ende Juni verabschiedetes Gesetz beschränkt die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios und verkürzt die Kündigungsfristen, um so den Wechsel zu anderen Anbietern zu erleichtern. In der Regel sollen Verträge nur noch auf ein Jahr angelegt sein. Längere Laufzeiten sind nur erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag erhält, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf. Gekürzt wurde auch die Kündigungsfrist für laufende Verträge von drei Monaten auf einen Monat. Wenn ein Anbieter Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss er von sich aus den Kunden auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Auf der Webseite des Unternehmen ist in Zukunft ein gut sichtbar platzierter Kündigungsbutton Pflicht, damit Verträge genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden. Einen besseren Schutz vor Telefonwerbung sieht das Gesetz ebenfalls vor. Bereits jetzt dürfen Werbeanrufe nur nach einer vorherigen Einwilligung von Konsumenten erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können.
Link: https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-verbrauchervertraege-101.html
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