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11.12.2016

Betrugsfalle Wohnungsvermittlung

Claus O. Deese

Geschäftsführer des Mieterschutzbund e. V., © Mieterschutzbund e. V.

Eine bewusste Nebenkostensenkung ist kein Betrug

Ein Problem, das Mietern laut Mieterschutzbund viel häufiger begegnet, sind falsche Angaben des Vermieters zum Mietobjekt. Vor allem eine zu geringe Veranschlagung der Nebenkosten lässt Mieter bei Erhalt der Abrechnung verzweifeln, denn dann drohen hohe Nachzahlungen. Grund für ein solches Vorgehen ist, dass man dadurch eine teure Wohnung als billig kaschieren kann, erklärt Deese. Dies passiert vor allem in Gegenden, in denen mehr freier Wohnraum zur Verfügung steht als Nachfrage besteht, zum Beispiel auf dem Land oder in den östlichen Regionen Deutschlands. Der Experte stellt jedoch klar, dass eine Minderung der Nebenkosten nicht auf eine Stufe mit unzulässigen Maklergebühren oder Kautionsbetrug gestellt werden darf: „Das ist juristisch betrachtet kein Betrug, das ist eine Übervorteilung. Auch das Versprechen, dass ein Balkon angebracht oder die Fenster ausgetauscht werden, gilt nicht als Betrug, wenn dies dann doch nicht passiert. Vor allem dann nicht, wenn nichts Schriftliches festgehalten wurde“. Ist die Nebenkostenabrechnung ansonsten korrekt, hat der Mieter keinen Schadenersatzanspruch, weiß Deese.

Wie sich Mieter vor Betrug und Kostenfallen schützen können

Mietinteressenten rät Deese, bei der Wohnungssuche aufmerksam zu sein: „Für jeden Quadratmeter Wohnfläche muss man ungefähr zwei Euro Nebenkosten inklusive Heizung bezahlen. Liegt die Höhe der Nebenkosten weit darunter, sollte man sich eine Vorjahresabrechnung zeigen lassen“. Auch dubiosen Privatvermietern kann man leicht auf die Spur kommen. „Wenn erkennbar ist, dass sich der Vermieter im Ausland befindet oder angeblich alles aus dem Ausland regelt, sollte man vorsichtig sein“, stellt Deese klar. Auch warnt der Experte vor Wohnungsgeschäften, die nur über das Internet abgewickelt werden: „Ein Mietvertrag muss im Original auf Papier unterschrieben werden“. Als letzten Rat gibt Claus Deese mit auf den Weg, niemals Vorauszahlungen zu leisten, bevor der Mietvertrag unterzeichnet ist. So sollten etwa Vertragsausfertigungsgebühren oder angebliche Sicherheiten für per Post versendete Schlüssel einen Mieter stutzig machen. „Selbst wenn es nur 100 Euro sind, sollte man die Finger davon lassen. Das ist auf jeden Fall unseriös“, so der Experte.

MW (25.11.2016)

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