Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Banken haften bei Karten-Missbrauch
Beträge bis zu 25 bzw. 50 Euro können im Handel mit der Bankkarte bezahlt werden, ohne dass dazu die PIN eingegeben werden muss. Aber wer haftet, wenn die Karte zum Beispiel gestohlen wird und der Dieb die Karte auf diese Weise nutzt? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden: Die Bank muss für den entstandenen Schaden aufkommen – wenn der Kunde den Kartenverlust der Bank gemeldet hat. Die österreichische DenizBank hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt, dass der Kunde bei einem solchen Schaden selbst haftet, da die Bank die Karte beim kontaktlosen Bezahlen nicht sperren könnte. Diese Argumentation sei jedoch nicht zulässig, entschied der EuGH. In Deutschland ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 675v schon seit Längerem gesetzlich geregelt, dass die Bank dafür haftet, wenn eine Bankkarte durch Unbefugte genutzt wird.
Quelle: Tagesschau
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