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06.04.2018

Wohnmobil und Caravan

Dachgepäck sicher fixieren

Wer Fahrräder oder eine Dachbox transportiert, sollte die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten nutzen. Halten Sie sich bei der Montage an die Hinweise in der Gebrauchsanleitung. Die Rahmenbedingungen für den Transport von Dachboxen oder Fahrrädern hat der Gesetzgeber im Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben. Das Fahrzeug und die Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Bis zu einer Gesamthöhe von 2,5 Metern darf die Ladung nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Ist die Ladung höher, darf sie bis zu 50 cm über das Fahrzeug überstehen. Nach hinten kann die Ladung maximal bis zu einer Länge von 1,5 Metern hinausragen. Seitlich sollte die Ladeeinrichtung nicht mehr als 40 cm über das Fahrzeug stehen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. „Gehen Sie vor der Fahrt nochmal um das Gefährt herum und kontrollieren Sie gewissenhaft, ob außen alles sicher befestigt ist. Kann während der Fahrt nichts wackeln? Sind alle äußeren Staufächer fest verschlossen? Erst wenn alles einwandfrei sitzt, kann die Reise losgehen“, sagt Groß.

Viktoria Groß, Deutscher Camping-Club e. V.

© DCC e. V.

Stell- oder Campingplatz?

Für die Unterkunft haben Urlauber die Wahl zwischen Stellplätzen und Campingplätzen. „Stellplätze sind in manchen Fällen kostenfrei, während man auf Campingplätzen bezahlen muss. Inzwischen gibt es aber auch häufig Stellplätze, die den Reisenden zusätzliche Services wie Toiletten, Duschen und Stromanschlüsse bieten und daher ebenfalls kostenpflichtig sind“, sagt Groß. Ob man sich für einen Stell- oder Campingplatz entscheidet, hängt auch von der persönlichen Reiseplanung ab. Wer gerne viel unterwegs ist, beispielsweise auf einer Route entlang der Mosel, kann eher auf unterschiedlichen Stellplätzen übernachten. Verbringt man hingegen lieber den gesamten Urlaub an einem Standort, so dürfte der Campingplatz die geeignetere Wahl sein. Egal ob auf Stell- oder Campingplatz: Achten Sie immer auf Ihre Wertsachen! Denn auch hier besteht immer die Gefahr, Opfer von Diebstahl zu werden. „Es gibt allerdings spezielle Safes für Wohnmobile, die man im Innenraum verstecken kann“, empfiehlt Viktoria Groß. Teure Geräte wie die HiFi-Anlage sollte man grundsätzlich nicht mitnehmen, da sie geradezu zum Diebstahl einladen. Reisepapiere sollten möglichst in Kopie an einer zweiten Stelle, beim Caravan etwa im Auto, versteckt sein. Ein weiterer wichtiger Tipp: Bargeld und Geldkarten immer am Körper tragen und nie unbeaufsichtigt in Fahrzeugen liegen lassen.

Wildcamper, aufgepasst!

In den meisten Ländern ist das Campen in der freien Natur verboten. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. So ist das Zelten außerhalb von gekennzeichneten Flächen in den baltischen Staaten grundsätzlich problemlos möglich. Ausgenommen sind Nationalparks und Naturschutzgebiete. In nordischen Ländern ist freies Campen zumindest für eine Nacht erlaubt, sogar auf Privatgrundstücken. Das „Jedermannsrecht“ ist ein altes Gesetz, nach dem Land zwar von einer Person besessen und betreut werden kann, jedoch immer allen Menschen zur Verfügung stehen muss. Dennoch gilt: Wenn Sie in Skandinavien auf einem Privatgrundstück campen wollen, fragen Sie vorher den Eigentümer um Erlaubnis. Campen Sie nicht zu nah an einem Privathaus, machen Sie kein offenes Feuer auf einem Privatgelände und hinterlassen Sie keinen Müll. Dänemark ist im Norden allerdings ein Sonderfall. Wer hier außerhalb von Campingplätzen übernachtet, muss meist mit Strafen rechnen. „Vom Wildcampen raten wir eher ab, weil es in vielen Ländern verboten ist und sich unter Umständen Anwohner bei der Polizei beschweren könnten, wenn ein Campingmobil längere Zeit in ihrer Nachbarschaft parkt“, weiß DCC-Expertin Groß.

AL (29.03.2018)

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