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06.05.2021

Sicher zum Drohnen-Führerschein

Neue EU-weite Regelungen


Drohnen sind auch bei Hobby-Piloten beliebt

© Kadmy/stock.adobe.com

 

Seit Anfang des Jahres gelten in der EU neue Regeln für das Fliegen von Drohnen. So ist etwa für das Steuern einer Drohne ab 500 Gramm ein Führerschein nötig – auch für Hobby-Piloten. Man muss wissen: Wo darf ich fliegen? Welche Abstände sind einzuhalten? Was muss ich grundsätzlich beachten, um niemanden zu gefährden? Jasper Heyden von der DPH-Drohnenschule Nürnberg erklärt, wie man an den Führerschein kommt und was die häufigsten Fehler von Hobby-Drohnenpiloten sind.

Kompetenznachweis A1 und A3

Seit dem 1. Januar 2021 gelten in der EU einheitliche Regeln für das Steuern einer Drohne. So benötigt man den EU-Kompetenzausweis A1 (bis 900 Gramm) oder A3 (bis 25 Kilo), den so genannten „Kleinen Drohnenführerschein“, sobald man eine Drohne ab 500 Gramm starten lassen möchte. Dafür ist ein Online-Test beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) nötig. Dieser besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 30 Minuten beantwortet werden müssen. Zur Vorbereitung ist ein Online-Training verpflichtend. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Bei den Prüfungsfragen geht es etwa um Themen aus den Bereichen Luftrecht und Sicherheit, Grundlagen des Fliegens oder Flugüberwachung. „Dieser Führerschein ist die Grundvoraussetzung für alle anderen Qualifikationen rund um Drohnen wie etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2“, der so genannte „Große Führerschein““, erklärt Jasper Heyden von der Drohnenflugschule Nürnberg. Bei Anmeldung zur Prüfung erhält man auch eine Betreiber-ID, welche auch auf der Drohne anzubringen ist.

Wer eine Drohne steuert, muss Einiges beachten

© hedge1/stock.adobe.com

Fernpiloten-Zeugnis A2

Aber nicht nur das Gewicht einer Drohne ist entscheidend, sondern auch, wo ich das Fluggerät aufsteigen lassen möchte. Denn sobald man zum Beispiel eine Drohne über 500 Gramm näher als 150 Meter an Wohn-, Gewerbe- oder Naherholungsgebieten fliegen lassen will, benötigt man bereits den Großen Führerschein. In Deutschland gibt es derzeit zehn vom Luftfahrt Bundesamt anerkannte Stellen, welche diese Prüfung abnehmen können. „Hier geht es vor allem darum, zu überprüfen, ob der Pilot das Gerät wirklich ausreichend gut kennt und zum Beispiel seine Tragkraft richtig einschätzen kann, um die Drohen jederzeit unter Kontrolle halten zu können“, erklärt Jasper Heyden. Auch die richtigen Wetterbedingungen sowie die Grenzen der sicheren Nutzung einer Drohne werden stärker thematisiert. Für problematisch hält der Experte, dass mit dem neuen EU-weit-gültigen Führerschein der Bereich der nationalen Luftfahrtverordnung nun nicht mehr prüfungsrelevant ist, etwa, welche Abstände zu Botschaften, Bundesgewässern und Flughäfen eingehalten werden müssen. „Da diese Regelungen in jedem Land der EU anders sind, werden sie in der Prüfung nicht mehr abgefragt. Trotzdem muss ich mich in diesem Bereich gut auskennen, weil es sich um gesetzliche Regelungen handelt, die vor Ort eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund werden diese Inhalte in den vorbereitenden Kursen der Schulen auch immer noch mit vermittelt“, so Heyden.

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