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Elektronische Sicherung von Gebäuden

Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der elektronische Schutz vor Überfällen und Einbrüchen mithilfe von Alarmanlagen eine wichtige Rolle. Die so genannten Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) bieten für Gewerbetreibende einen zusätzlichen Schutz vor Diebstahl, indem sie einen Einbruch oder Überfall erkennen bzw. melden.

 

Jürgen Schöttke

Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Bremen, © privat

Fernalarm an Polizei oder Sicherheitsunternehmen

Eine Alarmanlage sollte stets über einen so genannten „Fernalarm“ entweder direkt mit der Polizei oder mit einem Sicherheitsunternehmen vernetzt werden. „In einigen Bundesländern ist eine Aufschaltung der Meldeanlage direkt zur Polizei möglich. Voraussetzung für eine direkte Vernetzung mit der Polizei Bremen ist eine VdS-anerkannte Anlage. Der Vorteil ist, dass die Polizei im Fall eines Alarms sofort zum Einsatzort fahren kann. Wir hier in Bremen garantieren, innerhalb von acht Minuten vor Ort zu sein“, versichert Jürgen Schöttke. Ist eine direkte Aufschaltung bei der Polizei nicht möglich, sollte die Anlage mit einem privaten Sicherheits- oder Wachdienst vernetzt werden. Häufig wird dieser Service auch direkt von den Errichterfirmen angeboten. Das beauftragte Unternehmen schaut dann im Falle eines Alarms nach dem Rechten und alarmiert ggf. die Polizei

Checkliste Alarmanlage

  • Eine Alarmanlage macht nur Sinn, wenn gleichzeitig auch mechanische Sicherungsvorkehrungen getroffen werden.
  • Planung, Installation und Wartung sollten nur von einem VdS-zertifizierten Errichter vorgenommen werden (Errichterlisten gibt es bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen oder bei VdS).
  • Es ist ein detailliertes Sicherungskonzept zu erstellen – was wird wie womit und warum überwacht? Eine Besichtigung durch einen Fachberater der Polizei oder eines Sicherheitsunternehmens ist dazu unerlässlich.
  • Planung, Geräteauswahl, Installation und Wartung sollten nach den Normen DIN EN 50130, 50131, 50136 und DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) und den Richtlinien VdS 2311 erfolgen.
  • Lassen Sie sich in die Bedienung der Anlage genau einführen und bestehen Sie auf detaillierten Anschluss-, Verlege- und Verteilerplänen für die Anlage.
  • Lassen Sie sich vom Errichter eine Anlagenbeschreibung („Anlagen-Attest“) nach dem „Polizeilichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ ausstellen.
  • Achten Sie auf die „Zwangsläufigkeit“ der Anlage. Diese ist bei einer attestierten VdS-anerkannten EMA in jedem Fall gegeben.
  • Die Anlage sollte regelmäßig gewartet werden.
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